Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 1 Bewertungen - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sach-u.Fachliteratur zum Römischen Reich
03.12.2012, 21:25
Beitrag: #5
RE: Sach-u.Fachliteratur zum Römischen Reich
Ulrich Manthe – Geschichte des römischen Rechts. Reihe C. H. Beck Wissen München 2003.

Die Reihe C. H. Beck Wissen ist dafür bekannt, kompetent und anschaulich möglichst viel einführendes Wissen zu meist historischen Fachgebieten auf knappem Raum (höchstes 142 Seiten) zu vermitteln. Diesem Anspruch wird auch das Bändchen zum römischen Recht gerecht. Der Verfasser, Ulrich Manthe, ist ein ausgewiesener Experte dieses Fachgebietes und hat sich schon durch mehrere Publikationen hervorgetan.
Das Buch an sich ist in sieben Teile aufgeteilt, wobei der Schwerpunkt ganz klar auf der römischen Republik liegt. Danach skizziert Manthe nur noch grob die Entwicklungen im Rechtswesen. Das kann man als Vorteil, aber auch als Nachteil sehen. Das erste Kapitel (Seiten 11 – 35) behandelt das, was vom Recht der römischen Frühzeit noch bekannt ist. Sehr interessant sind die Formeln, die Vorgängen Rechtsgültigkeit verliehen, zum Beispiel bei Kaufverträgen, beim Schuldenmachen, bei der Eheschließung oder im Erbrecht. Diesen Erklärungen geht eine kurze Beschreibung des Entstehens römischer Justiz voraus. Der zweite Abschnitt (Seiten 36 – 56) geht auf „das neue Recht der XII Tafeln“ ein. Hier sind die Quellen viel reichhaltiger, trotzdem ist der Abschnitt kürzer: Die Veränderungen müssen nur mehr beschrieben werden, da die Grundlagen gleich zu Beginn des Buches geschaffen werden. Weiter geht es im dritten Kapitel (Seiten 57 – 84) mit der Rechtsentwicklung von den XII Tafeln bis zum Ende der Republik. In dieser Epoche vollzog sich die Transformation des römischen Rechts vom Recht einer Stadt zum Recht, das für ein ganzes Weltreich gilt. Die Prozesse wurden immer weiter vereinfacht, das Aussprechen verschiedener Sätze trat in den Hintergrund.
Das Kaiserreich war die klassische Zeit des römischen Rechts. Zu seiner Zeit lehrten alle großen Rechtsgelehrten, während der Prozess der Vereinfachung des Rechtswesens weiter voranschritt. Das vierte Kapitel (Seiten 85 – 105), das diese Zeit behandelt die Rechtswissenschaft dieser Zeit, die wichtigsten Entwicklungen der Rechtsgrundsätze, des Heirats- und Erbrechts, des Vertrags- und Strafrechts etc. Die letzten drei Abschnitte sind bewusst sehr kurz gehalten. Im Kapitel 5 (Seiten 106 – 110) geht es um „die nachklassische Entwicklung bis zu Justinian“. Hinter diesem Titel verbirgt sich hauptsächlich die Entwicklung des römischen Staatswesens und der Politik in den Jahrhunderten von Augustus bis Justinian. Das sechste Kapitel (Seiten 111 – 116) behandelt das Justinianische Recht, also den vom oströmischen Kaiser Justinian (reg. 527 – 565) herausgegebenen Gesetzeskodex. Das Kapitel hat den Geschmack eines „Was bleibt?“ – Teils. Schließlich behandelt das letzte Kapitel (Seiten 117 – 122) das Weiterleben des römischen Rechts. Einerseits im byzantinischen Reich, in dem die Texte immer weiter zusammengeschnitten wurden, andererseits im Westen, wo das römische Recht auf eigentlich alle Gesetzeswerke bis in die heutige Zeit hinein einwirkte. Dem ganzen schließt sich ein Literaturverzeichnis (4 Seiten) und ein Register (leider nur eine Seite) an.
Der Schreibstil ist angenehm, die Mischung zwischen Wissenschaftlichkeit und Verständlichkeit ausgewogen. Häufige Vergleiche zu heutigen und anderen neuzeitlichen Rechtsgrundsätzen lockern das ganze auf. Zitate aus den erhaltenen Rechtstexten verstärken den Eindruck von Quellennähe, während Beispiele aus der Praxis für Verständlichkeit sorgen. Einziger Nachteil: Zwischendurch ist es schwierig, sich alle Fachbegriffe zu merken, die nach ihrer Erklärung als bekannt vorausgesetzt werden: legis actio sacramento in rem, manciopatio, traditio, stipulatio, manus, adrogatio, usucapio… Das muss man mit einem schnellen Blick ins Inhaltsverzeichnis wieder ins Gedächtnis rufen. Trotzdem kann man quasi in einem Tag einen schnellen Einblick in das römische Recht erhalten, von dem einem viel im Gedächtnis haften bleiben wird, zumal viele erstaunliche Fakten geliefert werden.

--> trotz kleiner Mängel ein sehr guter Einstieg ins Thema. 9 von 10 Punkten.

Wäre ich Antiquar, ich würde mich nur für altes Zeug interessieren. Ich aber bin Historiker, und daher liebe ich das Leben. (Marc Bloch)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Sach-u.Fachliteratur zum Römischen Reich - Maxdorfer - 03.12.2012 21:25

Möglicherweise verwandte Themen...
Thema: Verfasser Antworten: Ansichten: Letzter Beitrag
  Sach- + Fachliteratur zu Archäologischen Funden Suebe 0 1.882 30.01.2020 17:15
Letzter Beitrag: Suebe
  Sach-und Fachliteratur zur deutschen Geschichte zaphodB. 24 45.514 23.04.2019 15:03
Letzter Beitrag: Suebe
  Sach- und Fachliteratur zur Zeitgschichte Suebe 4 8.984 29.01.2016 21:11
Letzter Beitrag: Suebe

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt    |     Startseite    |     Nach oben    |     Zum Inhalt    |     SiteMap    |     RSS-Feeds