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Kriminalität im Römischen Reich
17.04.2016, 13:07
Beitrag: #1
Kriminalität im Römischen Reich
Hier mal ein Auszug aus meiner Studienarbeit. Als Studienmaterial dienten die beiden Fachbücher „Kriminalgeschichte der Antike" (Jens-Uwe Krause und „Gefährliches Pflaster – Kriminalität im Römischen Reich")

Hoffe, es gefällt euch:

Einleitung

Gleich zu Beginn möchte ich bemerken, dass das Rechtswesen im Römischen Reich schon hoch entwickelt war. Es hat sogar noch teilweise Einwirkungen bis in unserer Gegenwart. Was wir uns heute unter Polizei vorstellen, gab es aber nicht in dem Sinne; sondern es lief über viele Jahrhunderte als Privatangelegenheit.
Kriminaldelikte liefen nicht nach einen einheitlichen Schema ab, sondern nach einem unterschiedlichen provisorischen Charakter.
Um ein möglich realistisches Bild der Kriminalität im Römischen Reich zu erhalten, haben sich Archäologen, Numismatiker, Bauforscher, Anthropologen, Fachleute der Rechtsgeschichte und Historiker mit diesem Thema schon ernsthaft auseinander gesetzt.

Gab es eine Reiseversicherung?

Reisende waren den vielen Unsicherheiten und Gefahren ausgesetzt. Sei es durch Naturkatastrophen, Unfälle, Erkrankungen. In den oft verwahrlosten Unterkünften hatten Reisende oftmals mit Übergriffen von Straßenräubern zu rechnen. Diese Banden bestanden häufig von Sozial- und Entwurzelten, die durch ihren Straßenraub ihr mageres Einkommen abdeckten. Militärkontingente und -posten führten gegen diese einen rechts weiten Kampf.
Oft genug mussten Reisende um ihr Hab und Gut fürchten. Oft konnten sie gar froh sein, mit ihrem nackten Leben davon zu kommen.

Römische Inschriften aus fast allen Reichsteilen (die uns heute bekannten Belege) von Reisenden, die Opfer von Räubern waren, erzählen uns, das oft Reisende sogar zu Tode kamen.
Besonders berührend ist eine Grabinschrift in der Nähe von Rom, die uns nahebringt, dass ein reisender Mann mit sieben seiner Schutzbefohlenen ermordet wurden. Äußerst brutal schien es bei den Überfällen in Römischer Zeit zugegangen zu sein, denn viele Römer hatten vor Reisebeginn unter starken Ängsten gelitten. Sogar abergläubische Menschen erforschten ihre Träume nach Vorzeichen:

. Wachteln bedeuteten Betrug, oder Wegelagerer;
. Eulen: Sturm oder Straßenbanden
. Sich bewegende Götterstatuen wurden als Zeichen für einen guten Reiseverlauf gedeutet.

Die Römer verehrten eine bunte Vielzahl von göttlichen Wesen mit einer Menge unterschiedlichen Funktionen und Wirkungsweisen. Mit ihrer gewissenhaften Beobachtung der kultischen Bräuche waren sie davon überzeugt, den Kontakt zwischen menschlicher und göttlicher Sphäre herstellen zu können.

Verdammter Dieb!

Wie hoch die Aufklärung von Verbrechen jeglicher Art in den Römischen Provinzen in der Kaiserzeit überhaupt war, ist nicht zu bestimmen.
Magische Fluchtäfelchen (de fixiones)*) zeugen davon, dass sich ärgerliche Opfer nicht auf Staatliche Strafverfolgungsbehörden verlassen haben, sich eher diesen Fluchtäfelchen bedienten. Gleichzeitig beschwörten sie ihre Götter, dass sie Richter und Rächer wirksam werden sollten. Diese Täfelchen, auf denen geschrieben wurde „Gebete um Gerechtigkeit“ oder „Rachegebete“, die auch mit einem Ritual belegt waren, sollten die Kriminellen im moralischen Sinne einen indirekten Spiegel vor Augen halten!

Heute sind rd. 500 in Latein verfasste Fluchtäfelchen bekannt, die uns von deren Inhalt berichten:
. Persönliche Konkurrenz in der Liebe oder beim Spielen um Leben oder Tod.
. Private Konflikte, zwischenmenschliche Feindschaften mit oder ohne kriminelle Relevanz, auch Verfluchungen von Prozessgegnern.
. Gegen Räuber und Mörder.

Der größte Anteil des Diebesgutes bestand aus Kleidungsstücken und Schmuck (Edelmetalle), Textil- und Lederwaren. Diese Dinge waren in der Antike von großem Wert. Das Stehlen eines Zugtieres gleicht in unserer Zeit den Diebstahl eines Autos!

*) Zu bemerken ist auch, dass eine große Mehrzahl der Diebesverfluchungen (83 % !) aus (Süd) Britannia stammen. Hierfür sprechen die meisten Einzelfunde.

Wandten sich die Opfer an die Strafverfolgungsbehörde mit einer Klage, ein Dieb, ohne zu wissen welcher, habe sie bestohlen, war dies noch lange kein Beweis einer Straftat und entsprach nicht einer rechtskräftigen Verurteilung; denn eine Nachforschung gab es nicht.

Wurde der Dieb aber doch erkannt, wurde ihm die Möglichkeit eingeräumt, das Diebesgut innerhalb einer gesetzlichen Frist dem Besitzer oder den Tempel der Gottheit zurück zu geben. Somit konnte er sich auch von dem Fluch lösen.

Strafbar oder nicht?

Selbst das Thema „Sexualdelikte in der Römischen Kultur“ ausführlicher behandelt, als das des Ehebruchs, welches in antiken literarischen Quellen am häufigsten nachzuweisen ist. Die Publikation zum Thema Erotik bzw. Sexualität beschränken sich vielfach. Die Prostitution in der Römischen Antike stellte kein Verbrechen dar. Vielfach wurden Sklavinnen in Bordellen eingesetzt.Menschenhandel und die Zuhälterei, heute gesetzlich verboten, waren aber zu dieser Zeit ein legitimer Teil in der Antike – ein Bestandteil der Römischen Kultur. Hierbei traten sexuelle Straftaten in den Hintergrund.
Aufgrund der höchst seltenen Erwähnung dessen lag daran, dass es einen intimen Charakter innehatte. Vergewaltigungsopfer waren vermutlich mehr Sklavinnen als eine Frau aus einer bürgerlichen Familie. Sklavinnen spielten zur der Zeit kaum eine wesentliche Rolle, denn bei denen stellte Vergewaltigung nicht eine Verletzung ihrer Persönlichkeit dar.

Zur häuslichen Gewalt existieren verschiedene Quellen: Epigraphische, literarische und juristische Texte, die aber nicht zahlreich sind; sie konzentrieren sich eher auf Angehörige der Oberschicht.
Aber trotz allem wird uns der Eindruck vermittelt, wie übel ein Ehealltag ausgeschaut haben mag...

Eine römische Frau stand gewöhnlich ihres gesamten Lebens unter der Gewalt des Mannes. In republikanischer Zeit war die Manus-Ehe (Manus – Hand, d.h. Die Frau gehörte nicht mehr zu ihrer Familie, sondern zu der Familie ihres Mannes) üblich, bei der die Frau in die Gewalt des Ehemannes und nach dessen Tod in dessen Vaters überging. Ist der Vater des Ehemannes auch verstorben, stand die Frau unter der Gewalt eines nahen Verwandten, der die Frau übernahm.

Die Hausgerichtsbarkeit wurde aber in der Kaiserzeit zugunsten der Staatlichen Strafgewalt zurück gedrängt; doch bis in die Spätantike oblag die Bestrafung von Frauen mit nicht allzu schweren Vergehens dem Ehemann. Noch im Ostgotischen Italien wurde eine Frau, die eine andere Frau geschlagen hatte, dem Ehemann zur Züchtigung empfohlen. Die Hausgewalt hatte, wenn sie Frauen betraf, gegenüber der Staatlichen Strafgerichtsbarkeit ein gewisses Übergewicht.
So ist zu ersehen, das gesellschaftlich die häusliche Gewalt nicht akzeptiert wurde und so blieb die Verfolgung oder Bestrafung von gewalttätigen Männern weitgehendst offen.

Kinder und Sklaven wurden für Bestrafungen oft verprügelt – und das war legitim! Die Patria potestas (väterliche Gewalt) umfasste die Macht über den gesamten Haushalt und deren Personen:
Ehefrau, Kinder, Freigelassene, Klienten und Sklaven.

Wurde aber eine freie Frau oder ein Knabe vergewaltigt, wurde nach der „Lex iulia de vi publica“ (Julianisches Gesetz über die öffentliche Gewaltaus[übung]) geahndet. Eine Vergewaltigung einer verheirateten Frau galt als Kapitalverbrechen und konnte in der Kaiserzeit sogar mit dem Tod bestraft werden. Eine Verjährungsfrist gab es nicht!
Doch sind präzise Angaben derartiger Vorfälle echt dürftig. Die Dunkelziffer aber durfte sehr hoch gewesen sein, wobei hier aber Angehörige der Unterschicht vermutlich stärker betroffen war, als Frauen der Oberschicht.

Ehebruch galt grundsätzlich als ein Verbrechen. Hierbei bezog sich die Gesetzgebung vor allem auf Frauen, die außerhalb ihrer Ehe keine sexuelle Kontakte haben durften. Das war ihnen streng untersagt. Es ging soweit, dass sie sogar keine Gespräche mit anderen Männern haben durfte. Dagegen aber stand es den Ehemännern frei, sich mit Sklavinnen oder anderen Frauen aus niedrigen Schichten zu verkehren. Jedoch wurde dem Mann auferlegt, sich von freien, ehrbaren und verheirateten Frauen fern zu halten. Sobald er das berücksichtigt hat, konnten seine Seitensprünge nicht getadelt und gesetzlich verfolgt werden – während sogar eine Ehebrecherin vom Hausgericht des Mannes sogar getötet werden.
Diese Thematik ist m. E. Sehr komplex, so dass ich nur einen „Querschnitt“ hierzu schreibe. Nur einige relevanten Punkte möchte ich doch noch erwähnen:

Unter den Begriff „Struptum“ ist in Römischer Zeit zu verstehen: Sex mit Witwen, unverheiratete Mädchen und Minderjährige, Jungen oder Sklaven anderer Besitzer waren zur republikanischer Zeit weitgehendst geächtet und wurden durch die sogenannten Hausgerichte verurteilt. Entweder mit Geldstrafen oder der Verlust des Testierrechtes.

Im 3. Jh. n. Chr. Wurde die Bestrafung verschärft und die Kapitalstrafe verhängt (Verbannung oder Tod). Schon der bloße Versuch war extrem gefährlich.

Inzest war durchaus legitim. Es war kein Unterschied ob es um Blutsverwandtschaft oder Verwandtschaft handelte. Das gesetzliche Verbot setzte erst im 3. Jh. ein und bestehende Inzest-Ehen wurden für ungültig erklärt. Meist scheinen Fälle von Inzest vor Gericht milde behandelt worden zu sein. Im höchsten Falle drohte die Verbannung auf eine Insel.


Das erstmal für's Erste. Werde noch etwas heraussuchen und weiter posten.

lg AuroraWink

Einem Haus eine Bibliothek hinzuzufügen heißt, dem Haus eine Seele zu geben.

Marcus Tullius Cicero
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