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Zwei Fragen zu den Ämtern
17.12.2014, 23:55
Beitrag: #2
RE: Zwei Fragen zu den Ämtern
(17.12.2014 06:16)Mars Ultor schrieb:  Salve!

Zum zweiten würde ich gerne wissen, ob es Freigelassenen möglich war, ein Amt wie zB Prokurator auszuüben.

Hoffe, ihr könnt mir weiter helfen

Das ist nicht so einfach zu beantworten. Ein Prokurator war ursprünglich ein Sklave oder Freigelassener, der das Vermögen oder Teile des Vermögens eines Senators verwaltete. Bei Augustus und seinen direkten Nachfolgern hat es ehemalige Sklaven gegeben, die das private Vermögen des Kaisers verwalteten. Während des Prinzipats wurden die Provinzen entweder direkt vom Kaiser oder von den Senatoren verwaltet. In den kaiserlichen Provinzen war es deshalb möglich, dass Freigelassene als Prokuratoren tätig wurden, sie wurden aber vom Kaiser bezahlt und waren keine Angehörigen des Magistrats.

"Geschichte erleuchtet den Verstand, veredelt das Herz, spornt den Willen und lenkt ihn auf höhere Ziele." Cicero
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RE: Zwei Fragen zu den Ämtern - Sansavoir - 17.12.2014 23:55

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