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Die DDR ein (kein) Unrechtsstaat?
27.11.2014, 20:43
Beitrag: #96
RE: Die DDR ein (kein) Unrechtsstaat?
Einer der Punkte, der der DDR schon von der Definition zum Rechtsstaat fehlte, war die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Sie war wohl in der 49er Verfassung enthalten, ging aber endgültig spätestens mit den Ländern 1952 unter.

Um dies irgendwo auszugleichen, wurde das "Eingabewesen" geschaffen.
Es hatte die genannten Vorteile.
Gravierender Nachteil jedoch:
Eine absolut feudale Regelung. Wer da Recht oder Unrecht bekam lag völlig im Ermessen des Souveräns.

Für Deutschland ein Rückfall ins Spätmittelalter. Schon der Bürger der beginnenden Neuzeit konnte seinen Landesherrn vor Gericht ziehen.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Die DDR ein (kein) Unrechtsstaat? - Suebe - 27.11.2014 20:43

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