Die DDR ein (kein) Unrechtsstaat?
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26.10.2014, 21:48
Beitrag: #23
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RE: Die DDR ein (kein) Unrechtsstaat?
(26.10.2014 19:57)Arkona schrieb: Eine Verfassung, selbst wenn sie Rechtsstaatlichkeit suggeriert, schafft noch keinen Rechtsstaat. Geschriebenes Recht lässt sich nach Belieben auslegen und auch beugen, sonst wären ja Juristen generell überflüssig. Sich als Oppositioneller in der DDR auf die Verfassung zu berufen, war nicht unbedingt empfehlenswert. (26.10.2014 20:25)Avicenna schrieb: Ja, so ist bzw. war das. Ja. das sind die Punkte. Wenn ich gegen "Behördenwillkür" angehen will, kann ich mich an die Verwaltungsgerichte wenden. Diese jedoch, bereits mit einem Kontrollratsbeschluss eingeführt, sind in der DDR mit den Ländern verschwunden. Es gab sie nicht mehr. Erst wieder in dem Verfassungsentwurf von 1990 ist für das Gebiet der DDR wieder von Verwaltungsgerichten die Rede. Nach der Aufhebung der Länder 1952 war übrigens die "Rechtsbeugend" schlimmste Zeit in der Geschichte der DDR "Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966) |
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