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Strafverfolgung von NS-Verbrechen in der BRD
16.08.2016, 19:23
Beitrag: #2
RE: Strafverfolgung von NS-Verbrechen in der BRD
Artikel 131 des Grundgesetzes sah die Übernahme von Personen des öffentlichen Dienstes aus den Vertreibungsgebieten pp. wiederum in den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik vor.
Dies sollte ebenso für solche gelten, die auf grund ihrer Tätigkeit während der "verhängnisvollen 12 Jahre" aus dem öffentlichen Dienst entfernt worden waren.

Dazu wurde im Mai 1951 folgendes Gesetz vom Bundestag abgesegnet
Zitat:Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
für uns hier interessant ist, dass das Gesetz besagte, dass alle die im Entnazifizierungsverfahren nicht als Hauptschuldige oder Belastete eingestuft worden waren, wieder eingestellt werden konnten.

Das Gesetz wurde ohne! Gegenstimme verabschiedet. Es gab lediglich 2 Enthaltungen. Und, man höre und staune, auch die KPD-Abgeordneten stimmten zu.

Und hier ist wohl auch der Schlüssel zum Verständnis der bundesrepublikanischen Wirklichkeit der 50er und 60er zu finden.
Angesichts der immensen Zahl von mehr oder weniger involvierten Ex-Nazis ging es gar nicht anders.
Dass diese "131er", so nannte sie der Volksmund, kein irgendwie geartetes Interesse an der Verfolgung von NS-Verbrechen hatten, ist klar. Die "Schlussstrich" Mentalität da viele Befürworter hatte, ist klar.

Und der Pragmatiker Adenauer mit seinem Satz "man muss die Menschen nehmen wie sie sind" wird verständlicher.
Man kann nicht ein paar Hundertausend mit der Schaufel in den Straßenbau schicken, die eigentlich knapp wissen, dass es eine Schaufel gibt.
Das erträgt die Volkswirtschaft auch nicht

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Strafverfolgung von NS-Verbrechen in der BRD - Suebe - 16.08.2016 19:23

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