Weimar, Finanzkrise 1930
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25.07.2012, 13:54
Beitrag: #22
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RE: Weimar, Finanzkrise 1930
(25.07.2012 13:34)krasnaja schrieb: Du hattest aber unterschwellig den Eindruck vermittelt, dass das Ermächtigungsgesetz Hitler eigentlich nur auf den Notverordnungen Weimars aufbaute, also eigentlich nicht auf Hitlers Mist gewachsen war. Du unterstellst Dinge, die ich so nicht gesagt habe. Also ganz unmissverständlich: Das Ermächtigungsgesetz ermächtigte die Regierung, ohne Zustimmung des Reichstags und Gegenzeichnung durch den Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Das bedeutete die Übertragung der gesetzgebenden Gewalt auf die Regierung und ein Ende der Demokratie. . Damit sind Notverordnungen juristisch etwas völlig anderes, als das Ermächtigungsgesetz. Allerdings nahm die Reichstagsbrandverordnung bereits das vorweg, was Hitler später auf der Basis des Ermächtigungsgesetzes realisierte: Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Hausdurchsuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen. (25.07.2012 13:34)krasnaja schrieb: Das stimmt zwar rein theoretisch, ist aber dennoch falsch. In der Schlussphase der Weimarer Republik bahnten die Notverordnungen den Weg zu einem autoritären Staat, was schließlich in die Nazi-Diktaur mündete: Das "Lexikon der deutschen Geschichte" sagt dazu: Zitat:In den Jahren 1930-33 ebnete im Zuge eines stillen Verfassungswandels die Praxis der Notverordnungen Hindenburgs den Weg zum autoritären Staat. Die Geschichtsforschung ist sich völlig einig, wenn sie in den Notverordnungen den Übergang zu einem autoritären System sieht, was sich in der gesamten Fachliteratur nachlesen lässt. |
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