Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verfahren zu SS-Massaker in Italien eingestellt Presseschau
02.10.2012, 20:37
Beitrag: #7
RE: Verfahren zu SS-Massaker in Italien eingestellt Presseschau
(02.10.2012 20:21)Wallenstein schrieb:  Das die Täter schon uralt sind, ist ja logisch. Wenn der eine - der Sommer, in Hamburg in einem Altenheim lebt - was willst du mit dem noch anfangen.
Der ist nicht verhandlungsfähig. Oder sollte man den in ein "Altenheim im italienischen Strafvollzug" abschieben, ausliefern oder was auch immer?

Der Zaphod hat es geschrieben:
[..]den in Art. 103 GG festgelegten Grundsatz "Nulla poena sine lege" angesehen, der besagt,daß dass eine Person nur dann bestraft werden könne,wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde und demzu folge auch nur die entsprechenden geltenden Verjährungsvorschriften anwendbar seien.
[..]

Das, und genau das ist der Punkt.
Zu dem Zeitpunkt der Taten gab es eine gesetzliche Verjährungsfrist von 20 Jahren.


Moment,
das war zweifellos der Punkt in der Verjährungsdebatte.
Aber der Käse ist gegessen.
Ist geregelt, wenn auch mit erheblichen Bauchschmerzen.

Seither sind aber nochmals 33 Jahre vergangen. Können sich die Diskutanten an den Mielke-Prozess erinnern?
Für den Doppel-Mord an den beiden Polizisten?
Die Ausgangslage war da durch die Ermittlungen noch zur Zeit von Weimar gar nicht schlecht. Außerdem gab es 2 handschriftliche Schuldbekenntnisse Mielkes von 1934 und 1951.
Letztlich wurde aber auch dieser Prozess zur Farce.


aus Spiegel Online:
Zitat:Urteil mit bitterem Nachgeschmack

Diesen Wunsch erfüllten ihm die Berliner Richter nicht. Am 26. Oktober 1993 wurde Erich Mielke wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in einem Fall zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ausreichend beweiskräftig erschienen den Richtern vor allem zwei handschriftliche Lebensläufe aus den Jahren 1934 und 1951, in denen sich Mielke der Taten gebrüstet hatte.

Nicht nur bei den Opfern des DDR-Staatssicherheitsdienstes hinterließ das Urteil einen bitteren Nachgeschmack, denn der zuletzt gar nicht mehr so krank und gebrechlich wirkende alte Mann wurde lediglich für eine Tat bestraft, die er als 23-jähriger arbeitsloser Jugendlicher begangen hatte.

Mielke blieb nach dem Kammerspruch lediglich zwei Jahre in Haft. 1995 wurde er aus gesundheitlichen Gründen entlassen, 1998 wurden alle noch laufenden Verfahren gegen den dann 90-Jährigen aus Gesundheitsgründen endgültig eingestellt.

Schuldfrage: juristisch ungeklärt

Im Dezember 1998 sprach das Berliner Kammergericht Mielke außerdem umgerechnet 1.000 Euro Haftentschädigung zu, weil er 1991 drei Monate lang ergebnislos in Untersuchungshaft gesessen hatte. Damals war gegen Mielke noch wegen Totschlags an DDR-Flüchtlingen ermittelt worden. Aus Gesundheitsgründen kam es aber zu keinem Prozess gegen ihn, und so konnte die Schuldfrage nie juristisch geklärt werden. Auch die auf umgerechnet rund 50.000 Euro geschätzten Verfahrenskosten sollten in diesem Fall zu Lasten der Justizkasse gehen.

http://einestages.spiegel.de/static/topi...ozess.html

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Verfahren zu SS-Massaker in Italien eingestellt Presseschau - Suebe - 02.10.2012 20:37

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt    |     Startseite    |     Nach oben    |     Zum Inhalt    |     SiteMap    |     RSS-Feeds