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UNO Feindstaatenklausel Presseschau
12.07.2013, 12:57
Beitrag: #6
RE: UNO Feindstaatenklausel Presseschau
(12.07.2013 08:15)Suebe schrieb:  
(11.07.2013 17:26)Titus Feuerfuchs schrieb:  Deutschland ist trotz Zwei-Plus-Vier-Vertrag immer noch Feindstaat, obwohl es nach den USA und Japan am meisten einzahlt. Daran hätte die deutsche Politik schon längst etwas ändern müssen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinte_Na...nanzierung


Yaeh,
und die Österreicher auch, obwohl die sogar mal den Generalsekretär stellten.
Angel

Der aufgrund staatsinterner Parteipolitik ganz schnell zur persona non grata wurde.



(12.07.2013 08:15)Suebe schrieb:  In Berlin ist man halt sparsam.

Das sehen die Bayern anders.Big GrinTongue

(12.07.2013 08:15)Suebe schrieb:  Die streichung der Feinstaatenklausel wäre mit einem immensen Aufwand verbunden. Und der kostet Geld. Und wer soll das bezahlen? Bingo, der Boche.
Das täte aber den Steuerzahler zwischen Darß und Bodensee nicht sehr amüsieren.

Macht bei dem, was D alles international blecht, das Kraut auch nicht fett, zumal es hier um einen tatsächlichen Mehrwert abseits aller Symbolik geht.
Der angeblich so hohe Aufwand klingt mir persönlich auch ein bisserl nach Scheinargument.


(12.07.2013 08:15)Suebe schrieb:  Lies den o.g. Artikel der Welt insgesamt.
Die "Feindstaatenklausel" sind Geschichte, wie das Münchner Abkommen oder der Antikominternpakt.
Durchaus mal relevant und gültig. Inzwischen Historie.

Sehe ich anders, weil D z.B. eben aufgrund der Feindstaatenklausel keinen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat hat, was Deutschlands außenpolitische Möglichkeiten beschneidet. Wer soviel zahlt wie D, muss auch entsprechend mitreden und v.a. mitbeschließen können.

Die von dir als Vergleich herangezogenen Beispiele treffen den Kern der Sache imho nicht.

Münchner Abkommen:

Ein Vertrag, der ohne denjenigen, den der Vertrag betrifft (Tschechoslowakei), zustande kommt, ist doch eine Farce. Das haben auch die Siegermächte des WK 2 so gesehen, weshalb sie als Verhandlungsgrundlage Deutschland in den Grenzen von 1937 und nicht 1938 festlegten.


Antikominternpakt:

Ein Vertrag zwischen Vertragsparteien, die so nicht mehr existieren (Deutsches Reich, Japanisches Kaisereich), und einen Bereich betreffen, der so nicht mehr existiert (internationaler Kommunismus).

MfG, Titus Feuerfuchs
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RE: UNO Feindstaatenklausel Presseschau - Titus Feuerfuchs - 12.07.2013 12:57

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