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"Volksabstimmung" in Hessen
25.09.2018, 18:39
Beitrag: #3
RE: "Volksabstimmung" in Hessen
Bleiben wir mal historisch.
Das letzte vollstreckte Todesurteil in Westdeutschland war am 18. Feb. 1949
in Tübingen, damals Südwürttemberg-Hohenzollern.
Der Staatspräsident Dr. Gebhard Müller später Präsident des Bundesverfassungsgerichts, war überzeugter Anhänger der Todestrafe und hatte die Begnadigung abgelehnt.
Friedlich und still im Ländle - Pfeifendeckel!

In Westberlin wurde das letzte Todesurteil im Mai 1949 vollstreckt. Hier galt die Todesstrafe bis 1989, Viermächte-Vorbehalt, aber es gab keine Todesurteile mehr.

Die USA haben in Landsberg im Mai 1951 noch die letzten Kriegsverbrecher hingerichtet. 4 Jahre nach den Todesurteilen.
Es gab ein fürchterliches Medienecho in der BRD.
Unter den intensivst Protestierenden war ausgerechnet Richard Jaeger, später Bundesjustizminister und überzeugter Anhänger der Todesstrafe....
in den 60ern bekam er deshalb den Übernamen "Kopfab-Jaeger"

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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"Volksabstimmung" in Hessen - Suebe - 22.09.2018, 15:49
RE: "Volksabstimmung" in Hessen - Suebe - 25.09.2018 18:39

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