Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Reichsunmittelbar
21.07.2018, 15:19
Beitrag: #6
RE: Reichsunmittelbar
(13.07.2018 18:34)Suebe schrieb:  Es gab diverse Erhebungen in den "Titular"-Reichsfürstenstand, deren "Vollmitgliedschaft" von der Erwerbung eines einem Fürsten angemessenen Territoriums anhängig gemacht wurde.

Seit dem 12. Jh. sind Erhebungen in den Reichsfürstenstand überliefert. Mit Beginn des 13. Jahrhunderts musste auch eine förmliche Erhebung in den Reichsfürstenstand stattfinden, wie es erstmals im Jahr 1235 bei der Erhebung der welfischen Eigengüter zum Herzogtum Braunschweig-Lüneburg durch Kaiser Friedrich II. erfolgte, wodurch Herzog Otto das Kind zugleich in den Reichsfürstenstand erhoben wurde. Ein weiteres Beispiel ist im Jahr 1292 die Erhebung des hessischen Landgrafen Heinrich I. in den Reichsfürstenstand. Für die seit alters her als Reichsfürstentümer geltenden Territorien wie die Markgrafschaft Brandenburg oder die Pfalzgrafschaft bei Rhein erfolgten allerdings keine nachträglichen Erhebungen.

Seit dieser Zeit erfolgten zahlreiche Erhebungen in den Reichsfürstenstand, wie z.B. Ostfriesland, Hohenzollern Hechingen und Sigmaringen, Fürstenberg, Salm, Schwarzenberg, Schwarzburg, Lichtenstein, Thurn und Taxis, Waldeck, Nassau, Lippe-Detmold, Schaumburg-Lippe, Reuss, usw.

Erhob man Grafen in den Reichsfürstenstand, erhielten sie als unterste Rangstufe den Titel "Fürst". Den Begriff "Fürst" gab es im Heiligen Römischen Reich in zweifacher Bedeutung: einmal als Sammelbezeichnung für die gesamte Gruppe der Reichsfürsten, seien es nun Herzöge, Markgrafen, Pfalzgrafen, Landgrafen usw. Zum anderen gab es den Begriff "Fürst" seit dem Hochmittelalter auch als Titel für die unterste Rangstufe der Reichsfürsten, die Sitz und meist eine Virilstimme (Einzelstimme) im Reichstag hatten. So z.B. die Fürsten von Ostfriesland, Waldeck, Fürstenberg oder Salm, die von Grafen zu Fürsten erhoben wurden. Gefürstete Grafschaften gab es nur wenige, da Kaiser und Reichskanzlei früh dazu übergingen, die Standeserhöhung eines Grafen mit einem Fürsten- oder Herzogstitel zu verbinden. U. a. gab es die gefürsteten Grafschaften Störnstein, Schwarzenberg oder Henneberg.

Zu beachten ist, dass es Reichsfürsten mit einer Virilstimme gab, die als Einzelstimme zu führen berechtigte. Sie stand im Gegensatz zu den Kuriatstimmen, bei denen sich mehrere Stimmberechtigte eine Stimme teilten. Das letztere traf z.B. auf die Reichsgrafen zu, die auf den Reichstagen in vier Kurien vertreten waren. Die Prälaten waren mit einer rheinischen und einer schwäbischen Prälatenbank auf den Reichstagen vertreten.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Reichsunmittelbar - Suebe - 13.07.2018, 18:34
RE: Reichsunmittelbar - Suebe - 14.07.2018, 10:31
RE: Reichsunmittelbar - Suebe - 14.07.2018, 11:02
RE: Reichsunmittelbar - Suebe - 16.07.2018, 12:20
RE: Reichsunmittelbar - Dietrich - 21.07.2018, 14:15
RE: Reichsunmittelbar - Suebe - 21.07.2018, 18:10
RE: Reichsunmittelbar - Dietrich - 21.07.2018 15:19

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt    |     Startseite    |     Nach oben    |     Zum Inhalt    |     SiteMap    |     RSS-Feeds