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Legale und illegale Jugendaktivitäten im 3. Reich
08.06.2012, 20:34
Beitrag: #1
Legale und illegale Jugendaktivitäten im 3. Reich
Die "Swing-Jugend" wurde in einem anderen Thread, leider etwas OT angesprochen.

Wie wäre es, wenn wir uns hier über diese Themen austauschen könnten?

Als Einstimmung ein Auszug aus einem beitrag von mir im "alten" Forum:


Frühsommer 1935
Eine katholische Jugendgruppe meiner Heimatstadt macht eine Nachtwanderung, und stösst auf zeltende Hitlerjugend, die tief schläft.
Wenn der geneigte Leser jetzt denkt, man hätte der HJ die Fahne geklaut, liegt er falsch, wer hätte 1935 auch die Hoheitszeichen des Staates entwendet....
Nein, man zog der HJ lediglich die Zeltheringe.

2 Tage später. Die regionale Zeitung "Der Wille" (es gab keine andere mehr) erschien mit mehreren Zentimeter hohen Lettern, "Heimtückischer Angriff auf die Jugend des Führers"
Die "Angreifer" waren bekannt, wurden verhaftet, dem Amtsgericht vorgeführt. Der Richter schickte sie nach einem "Anhaucher" nach Hause.
Verfahren wurde keines eröffnet.
Aber:
Man nahm diesen Jungenstreich, ähnliches und deftigeres war schon immer unter Jugendgruppen üblich, zum Anlaß sämtliche kath. Jugendgruppen im Kreis Balingen zu verbieten. Bis zum Ende des 1.000 jährigen Reiches.


Disclaimer: "Kartoffelsupp" war ein Trompetensignal der deutschen Infanterie bis 1914, mit diesem Signal hat man tatsächlich noch in den 60ern in Zeltlagern der dt. Jugendbewegung morgens geweckt.
"Muckenfuck" der berühmte Malzkaffee, bei den Pfadfindern morgens immer mit sehr viel Milch, hat gar nicht schlecht geschmeckt.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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08.06.2012, 21:08
Beitrag: #2
RE: Legale und illegale Jugendaktivitäten im 3. Reich
Das war meine (erwünschte) Antwort and die Moderation, zu der ich leider weder Antwort bekam (obwohl entsprechende Moderatorin in der Zwischenzeit online war), noch die erhoffte Diskussion;"Ich muss leider gestehen, dass ich Ihre Kritik/ Zensur nicht wirklich verstehe. Ich habe keineswegs die Ideologie der Nationalsozialisten, oder den Charakter der HJ positiv oder verfälschend dargestellt, sondern lediglich geschrieben, dass ich die Motivation der Rebellion der "Swing-Jugend" nicht gutheißen kann. Auch wenn es menschen- und kulturverachtende Ziele waren, für die die Mitglieder der HJ empfänglich waren, waren es Ziele, bei denen sie das Ziel über ihre Position stellten.
Dagegen kritisiere ich die Motivation der Swing-Jugend, die, ganz im Gegensatz zu dem (kranken) Idealismus der Hitler-Jugend, in meinen Augen egoistisch waren, da sie weder Ziele verfolgten, das Terrorregime der Nazis zu verhindern, noch sich in anderer Weise erkennbar politisch, oder uneigennützig betätigten.
Mir ging es hier also um einen Vergleich zwischen 'Nazis und Narziss', denn die Swing-Jugend war, meiner Meinung nach, der Archetyp einer von der 'Zivilisationskrankheit' befallenen Gesellschaft.
Ich sehe davon abgesehen keinen Grund, so eine Diskussion im Privaten zu führen und glaube, dass sie sogar konstruktiver wäre als das Spekulieren über das Liebes-Leben von Nazi-Größen und Magdalene Dietrich. Mit Ihrem Einverständnis werde ich diese Nachricht (und weitere) in dem Thema (oder einem anderen) veröffentlichen."

Nur wo Gräber sind, gibt es Auferstehungen.
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09.06.2012, 09:29
Beitrag: #3
RE: Legale und illegale Jugendaktivitäten im 3. Reich
Was du jetzt persönlich von der Swing-Jugend, insbesondere von der Musikrichtung hältst, spielt doch in der historischen Betrachtungsweise keine Rolle.

Die Hitlerjugend als Staatsjugend, die Mitgliedschaft war Pflicht, kann doch hier in keiner Weise als Vergleich dienen.

Bemerkenswert ist vielmehr, dass die Anhänger einer bestimmten Musikrichtung in die Illegalität gedrängt wurden.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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09.06.2012, 10:44
Beitrag: #4
RE: Legale und illegale Jugendaktivitäten im 3. Reich
Legale und illegale Jugendaktivitäten im 3. Reich
Vielleicht interessiert ein kurzer Situationsbericht über die Jugendaktivitäten während der Naziherrschaft.
Weltliche Jugendverbände, Bündische Jugend, Pfadfinder, Wandervogel wurden mit der HJ zwangsvereinigt. Neugründungen verboten.
Der kirchlichen Jugend wurden alle Betätigungen außerhalb der klerikalen Schiene verboten.
Mit anderen Worten, außer Bibelarbeit und Konfirmantenunterricht war nichts erlaubt.

"Nicht erlaubt" liest sich harmlos. Es war strafbewehrt und wurde massiv verfolgt.
Von den Maßnahmen gegen die kath. Jugend habe ich weiter oben geschrieben.

1943 wartete eine Gruppe Jugendlicher im Garten des ev. Gemeindehauses auf den Pfarrer, und vertrieb sich die Zeit mit "Ring-Tennis". Erschwerend kam hinzu, dass die Gemeindereferentin mitspielte.
Strafbefehl des Amtsgericht gegen beide Pfarrer über jeweils 150 RM. Ersatzweise 1 Monat Gefängnis.
(Beweis: Geständnis der Beschuldigten)

Der Strafbefehl liegt mir in Kopie vor.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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