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Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
03.02.2017, 00:29
Beitrag: #14
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(02.02.2017 13:41)Suebe schrieb:  [....]

Dass sich titus dauernd mit solchen "Vögelein" in ein Boot setzen will versteh ich nicht.
Wird vermutlich sein Geheimnis InnocentLol:lightbulb:bleiben


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
Dabei ist es mir grundsätzlich egal, wer meine Meinung teilt und wer nicht.

Im Übrigen teile ich die Meinung der Reichsbürger - zumindest, soweit ich das überblicken kann, denn ich hab mich mit den Typen nicht näher befasst - gar nicht.

Aber ich weiß nicht, ob diese Erkenntnis zu deiner in manchen Fällen auf dem simplen Reizreaktionsschema bauenden Kognition überhaupt durchdringen kann.


Mir ist im Ürigen unerklärlich, warum man dieser Randgruppe so einen hohen Stellenwert im Diskurs einräumt.


(02.02.2017 10:45)Suebe schrieb:  muss ich mich heute abend besaufen.... frust muss weg....Lightbulb
[...]
Das angeblich ungeklärte am völkerrechtlichen Status Deutschlands würde, wenn es so wäre, deckungsgleich für Österreich gelten.
Der "fehlende" Friedensvertrag.

Vielleicht lernst du in diesem Leben noch, Beiträge sinnerfassend zu lesen, anstatt (frust)zusaufen und ohne Substanz rumzustänkern.
(01.02.2017 21:19)Titus Feuerfuchs schrieb:  [...]
3) Österreich konnte logischerweise nie einen Friedensvertrag für den WK2 erhalten, weil es als Staat nie am WK2 teilgenommen hatte. Österreich hatte 1938 aufgehört als solches zu existieren. Österreich hatte als Teil des Deutschen Reichs im Krieg gekämpft, nie als souveräner Staat.

MfG, Titus Feuerfuchs
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RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt - Titus Feuerfuchs - 03.02.2017 00:29

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