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Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
03.02.2017, 00:20
Beitrag: #13
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(02.02.2017 12:24)Adolina schrieb:  
(01.02.2017 20:29)Titus Feuerfuchs schrieb:  @Adolina & Aguyar


So einfach scheint das aber nicht zu sein, da sich die Rechtswissenschaft darüber selbst nicht einig ist.
Ich denke insoweit kann es abseits kruder Verschwörungstheorien und radikalisierter Randgruppen einen Konsens geben?

Die Fortbestandstheorie scheint mir zumindest bis zum Inkrafttreten des 2+4-Vertrages plausibel zu sein.

Darf ich vorschlagen, Titus Feuerfuchs, daß wir dieses Faß jetzt zumachen, damit wir wieder zum I. WK kommen? Sonst hört diese Diskussion hier nie mehr auf. Was soll denn werden, wenn ich jetzt damit komme, daß der 2+4 - Vertrag obsolet ist, weil die rechtswidrig abgetrennten und annektierten deutschen Ostprovinzen an diesem "Verrtrag" garnicht beteiligt waren? Auch dort lebt - wenn auch als Minderheit - noch der deutsche Souverän, der nie gefragt wird, wenn es um deutsche Rechte geht.

Ich lagere das hier in den Fortbestandsthread aus - die Diskussion ist nämlich nicht unspannend. Endlich kann ich mal gegen nicht linke Standpunkte argumentieren - aber davon später mehr.

MfG, Titus Feuerfuchs
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RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt - Titus Feuerfuchs - 03.02.2017 00:20

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