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Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
01.02.2017, 21:22
Beitrag: #7
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
@Adolina & Aguyar

(01.02.2017 17:39)Adolina schrieb:  Mein Gott, warum alles so unbeleckt und künstlich verkompliziert, wo es doch so einfach, auch überwiegend auf gut deutsch auszudrücken ist:

Das Deutsche Reich in den Grenzen von zumindest 1937 ist bis heute rechtlich vorhanden, aber mangels Organen handlungsunfähig. Auf einem seiner Teilgebiete wurde unter der Schirmherrschaft der Alliierten das Konstrukt eigener Art - sui generis - BRD errichtet, welches sich seit 1949 durch Zeitablauf, Anerkennung und Vorhandensein von Staatsgebiet, Staatsvolk sowie hoheitlicher Gewaltausübung als Staat geriert und somit tatsächlich Staat ist - fait accompli -, aber ohne wirkliche Nationalverfassung aller seiner Teile. Basta!

So einfach scheint das aber nicht zu sein, da sich die Rechtswissenschaft darüber selbst nicht einig ist.
Ich denke insoweit kann es abseits kruder Verschwörungstheorien und radikalisierter Randgruppen einen Konsens geben?

Die Fortbestandstheorie scheint mir zumindest bis zum Inkrafttreten des 2+4-Vertrages plausibel zu sein.

MfG, Titus Feuerfuchs
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RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt - Titus Feuerfuchs - 01.02.2017 21:22

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