Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
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01.02.2017, 21:19
Beitrag: #6
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RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(01.02.2017 17:01)Teresa C. schrieb: Wie der völkerrechtliche Status des EU-Landes Österreich heute eingestuft wird, ob als "bedenklich", als "umstritten" oder als schlicht und einfach klar, das kann ich nicht beurteilen.[....] Es gibt keine Debatte über den völkerrechtlichen Status Österreichs. Österreichs Situation ist mit der des Deutschen Reichs nicht vergleichbar. Die Gründe: 1) Österreich verfügte seit 27. April 1945, also noch vor der Kapitulation der Wehrmacht, bereits wieder über eine eigene Regierung unter Karl Renner. Diese wurde vorerst nur von den Sowjets anerkannt, aber bereits am 19. Oktober 1945 auch von den drei Westalliierten. Damit hatte ganz Österreich wieder eine anerkannte, eigene, handlungsfähige Regierung. Bereits am 25. November fanden die ersten freien Wahlen statt. Damit hatte Österreich bereits am 20 Dezember 1945 wieder eine demokratisch legitimierte Regierung. (Kabinett Figl I) 2) Österreich wurde durch den Staatsvertrag 1955 nicht nur wieder voll souverän, sondern auch inklusive der alten Verfassung von 1929 und in den Grenzen von 1937 völlig wieder hergestellt. 3) Österreich konnte logischerweise nie einen Friedensvertrag für den WK2 erhalten, weil es als Staat nie am WK2 teilgenommen hatte. Österreich hatte 1938 aufgehört als solches zu existieren. Österreich hatte als Teil des Deutschen Reichs im Krieg gekämpft, nie als souveräner Staat. MfG, Titus Feuerfuchs |
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