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Kriminalität im Römischen Reich
17.04.2016, 13:07
Beitrag: #1
Kriminalität im Römischen Reich
Hier mal ein Auszug aus meiner Studienarbeit. Als Studienmaterial dienten die beiden Fachbücher „Kriminalgeschichte der Antike" (Jens-Uwe Krause und „Gefährliches Pflaster – Kriminalität im Römischen Reich")

Hoffe, es gefällt euch:

Einleitung

Gleich zu Beginn möchte ich bemerken, dass das Rechtswesen im Römischen Reich schon hoch entwickelt war. Es hat sogar noch teilweise Einwirkungen bis in unserer Gegenwart. Was wir uns heute unter Polizei vorstellen, gab es aber nicht in dem Sinne; sondern es lief über viele Jahrhunderte als Privatangelegenheit.
Kriminaldelikte liefen nicht nach einen einheitlichen Schema ab, sondern nach einem unterschiedlichen provisorischen Charakter.
Um ein möglich realistisches Bild der Kriminalität im Römischen Reich zu erhalten, haben sich Archäologen, Numismatiker, Bauforscher, Anthropologen, Fachleute der Rechtsgeschichte und Historiker mit diesem Thema schon ernsthaft auseinander gesetzt.

Gab es eine Reiseversicherung?

Reisende waren den vielen Unsicherheiten und Gefahren ausgesetzt. Sei es durch Naturkatastrophen, Unfälle, Erkrankungen. In den oft verwahrlosten Unterkünften hatten Reisende oftmals mit Übergriffen von Straßenräubern zu rechnen. Diese Banden bestanden häufig von Sozial- und Entwurzelten, die durch ihren Straßenraub ihr mageres Einkommen abdeckten. Militärkontingente und -posten führten gegen diese einen rechts weiten Kampf.
Oft genug mussten Reisende um ihr Hab und Gut fürchten. Oft konnten sie gar froh sein, mit ihrem nackten Leben davon zu kommen.

Römische Inschriften aus fast allen Reichsteilen (die uns heute bekannten Belege) von Reisenden, die Opfer von Räubern waren, erzählen uns, das oft Reisende sogar zu Tode kamen.
Besonders berührend ist eine Grabinschrift in der Nähe von Rom, die uns nahebringt, dass ein reisender Mann mit sieben seiner Schutzbefohlenen ermordet wurden. Äußerst brutal schien es bei den Überfällen in Römischer Zeit zugegangen zu sein, denn viele Römer hatten vor Reisebeginn unter starken Ängsten gelitten. Sogar abergläubische Menschen erforschten ihre Träume nach Vorzeichen:

. Wachteln bedeuteten Betrug, oder Wegelagerer;
. Eulen: Sturm oder Straßenbanden
. Sich bewegende Götterstatuen wurden als Zeichen für einen guten Reiseverlauf gedeutet.

Die Römer verehrten eine bunte Vielzahl von göttlichen Wesen mit einer Menge unterschiedlichen Funktionen und Wirkungsweisen. Mit ihrer gewissenhaften Beobachtung der kultischen Bräuche waren sie davon überzeugt, den Kontakt zwischen menschlicher und göttlicher Sphäre herstellen zu können.

Verdammter Dieb!

Wie hoch die Aufklärung von Verbrechen jeglicher Art in den Römischen Provinzen in der Kaiserzeit überhaupt war, ist nicht zu bestimmen.
Magische Fluchtäfelchen (de fixiones)*) zeugen davon, dass sich ärgerliche Opfer nicht auf Staatliche Strafverfolgungsbehörden verlassen haben, sich eher diesen Fluchtäfelchen bedienten. Gleichzeitig beschwörten sie ihre Götter, dass sie Richter und Rächer wirksam werden sollten. Diese Täfelchen, auf denen geschrieben wurde „Gebete um Gerechtigkeit“ oder „Rachegebete“, die auch mit einem Ritual belegt waren, sollten die Kriminellen im moralischen Sinne einen indirekten Spiegel vor Augen halten!

Heute sind rd. 500 in Latein verfasste Fluchtäfelchen bekannt, die uns von deren Inhalt berichten:
. Persönliche Konkurrenz in der Liebe oder beim Spielen um Leben oder Tod.
. Private Konflikte, zwischenmenschliche Feindschaften mit oder ohne kriminelle Relevanz, auch Verfluchungen von Prozessgegnern.
. Gegen Räuber und Mörder.

Der größte Anteil des Diebesgutes bestand aus Kleidungsstücken und Schmuck (Edelmetalle), Textil- und Lederwaren. Diese Dinge waren in der Antike von großem Wert. Das Stehlen eines Zugtieres gleicht in unserer Zeit den Diebstahl eines Autos!

*) Zu bemerken ist auch, dass eine große Mehrzahl der Diebesverfluchungen (83 % !) aus (Süd) Britannia stammen. Hierfür sprechen die meisten Einzelfunde.

Wandten sich die Opfer an die Strafverfolgungsbehörde mit einer Klage, ein Dieb, ohne zu wissen welcher, habe sie bestohlen, war dies noch lange kein Beweis einer Straftat und entsprach nicht einer rechtskräftigen Verurteilung; denn eine Nachforschung gab es nicht.

Wurde der Dieb aber doch erkannt, wurde ihm die Möglichkeit eingeräumt, das Diebesgut innerhalb einer gesetzlichen Frist dem Besitzer oder den Tempel der Gottheit zurück zu geben. Somit konnte er sich auch von dem Fluch lösen.

Strafbar oder nicht?

Selbst das Thema „Sexualdelikte in der Römischen Kultur“ ausführlicher behandelt, als das des Ehebruchs, welches in antiken literarischen Quellen am häufigsten nachzuweisen ist. Die Publikation zum Thema Erotik bzw. Sexualität beschränken sich vielfach. Die Prostitution in der Römischen Antike stellte kein Verbrechen dar. Vielfach wurden Sklavinnen in Bordellen eingesetzt.Menschenhandel und die Zuhälterei, heute gesetzlich verboten, waren aber zu dieser Zeit ein legitimer Teil in der Antike – ein Bestandteil der Römischen Kultur. Hierbei traten sexuelle Straftaten in den Hintergrund.
Aufgrund der höchst seltenen Erwähnung dessen lag daran, dass es einen intimen Charakter innehatte. Vergewaltigungsopfer waren vermutlich mehr Sklavinnen als eine Frau aus einer bürgerlichen Familie. Sklavinnen spielten zur der Zeit kaum eine wesentliche Rolle, denn bei denen stellte Vergewaltigung nicht eine Verletzung ihrer Persönlichkeit dar.

Zur häuslichen Gewalt existieren verschiedene Quellen: Epigraphische, literarische und juristische Texte, die aber nicht zahlreich sind; sie konzentrieren sich eher auf Angehörige der Oberschicht.
Aber trotz allem wird uns der Eindruck vermittelt, wie übel ein Ehealltag ausgeschaut haben mag...

Eine römische Frau stand gewöhnlich ihres gesamten Lebens unter der Gewalt des Mannes. In republikanischer Zeit war die Manus-Ehe (Manus – Hand, d.h. Die Frau gehörte nicht mehr zu ihrer Familie, sondern zu der Familie ihres Mannes) üblich, bei der die Frau in die Gewalt des Ehemannes und nach dessen Tod in dessen Vaters überging. Ist der Vater des Ehemannes auch verstorben, stand die Frau unter der Gewalt eines nahen Verwandten, der die Frau übernahm.

Die Hausgerichtsbarkeit wurde aber in der Kaiserzeit zugunsten der Staatlichen Strafgewalt zurück gedrängt; doch bis in die Spätantike oblag die Bestrafung von Frauen mit nicht allzu schweren Vergehens dem Ehemann. Noch im Ostgotischen Italien wurde eine Frau, die eine andere Frau geschlagen hatte, dem Ehemann zur Züchtigung empfohlen. Die Hausgewalt hatte, wenn sie Frauen betraf, gegenüber der Staatlichen Strafgerichtsbarkeit ein gewisses Übergewicht.
So ist zu ersehen, das gesellschaftlich die häusliche Gewalt nicht akzeptiert wurde und so blieb die Verfolgung oder Bestrafung von gewalttätigen Männern weitgehendst offen.

Kinder und Sklaven wurden für Bestrafungen oft verprügelt – und das war legitim! Die Patria potestas (väterliche Gewalt) umfasste die Macht über den gesamten Haushalt und deren Personen:
Ehefrau, Kinder, Freigelassene, Klienten und Sklaven.

Wurde aber eine freie Frau oder ein Knabe vergewaltigt, wurde nach der „Lex iulia de vi publica“ (Julianisches Gesetz über die öffentliche Gewaltaus[übung]) geahndet. Eine Vergewaltigung einer verheirateten Frau galt als Kapitalverbrechen und konnte in der Kaiserzeit sogar mit dem Tod bestraft werden. Eine Verjährungsfrist gab es nicht!
Doch sind präzise Angaben derartiger Vorfälle echt dürftig. Die Dunkelziffer aber durfte sehr hoch gewesen sein, wobei hier aber Angehörige der Unterschicht vermutlich stärker betroffen war, als Frauen der Oberschicht.

Ehebruch galt grundsätzlich als ein Verbrechen. Hierbei bezog sich die Gesetzgebung vor allem auf Frauen, die außerhalb ihrer Ehe keine sexuelle Kontakte haben durften. Das war ihnen streng untersagt. Es ging soweit, dass sie sogar keine Gespräche mit anderen Männern haben durfte. Dagegen aber stand es den Ehemännern frei, sich mit Sklavinnen oder anderen Frauen aus niedrigen Schichten zu verkehren. Jedoch wurde dem Mann auferlegt, sich von freien, ehrbaren und verheirateten Frauen fern zu halten. Sobald er das berücksichtigt hat, konnten seine Seitensprünge nicht getadelt und gesetzlich verfolgt werden – während sogar eine Ehebrecherin vom Hausgericht des Mannes sogar getötet werden.
Diese Thematik ist m. E. Sehr komplex, so dass ich nur einen „Querschnitt“ hierzu schreibe. Nur einige relevanten Punkte möchte ich doch noch erwähnen:

Unter den Begriff „Struptum“ ist in Römischer Zeit zu verstehen: Sex mit Witwen, unverheiratete Mädchen und Minderjährige, Jungen oder Sklaven anderer Besitzer waren zur republikanischer Zeit weitgehendst geächtet und wurden durch die sogenannten Hausgerichte verurteilt. Entweder mit Geldstrafen oder der Verlust des Testierrechtes.

Im 3. Jh. n. Chr. Wurde die Bestrafung verschärft und die Kapitalstrafe verhängt (Verbannung oder Tod). Schon der bloße Versuch war extrem gefährlich.

Inzest war durchaus legitim. Es war kein Unterschied ob es um Blutsverwandtschaft oder Verwandtschaft handelte. Das gesetzliche Verbot setzte erst im 3. Jh. ein und bestehende Inzest-Ehen wurden für ungültig erklärt. Meist scheinen Fälle von Inzest vor Gericht milde behandelt worden zu sein. Im höchsten Falle drohte die Verbannung auf eine Insel.


Das erstmal für's Erste. Werde noch etwas heraussuchen und weiter posten.

lg AuroraWink

Einem Haus eine Bibliothek hinzuzufügen heißt, dem Haus eine Seele zu geben.

Marcus Tullius Cicero
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18.04.2016, 17:44
Beitrag: #2
RE: Kriminalität im Römischen Reich
Wegelagerei und Räuberwesen im Römischen Reich

Die Latrones (Räuber) waren gewöhnlich in Banden vereinigt. Als Latros wurden auch politische Gegner, Verschwörer, Thronpräfendenten, Usurpatoren, nicht befriedete Bevölkerungsgruppen oder Aufständische bezeichnet. Als „Latrocinium“ galt für Räuberunwesen und Verbrechen allgemein.
Meist führte das Räubertum aus persönlichen oder allgemeine Umstände zur Notwendigkeit. Gründe waren hierbei oft: Flucht aus der Sklaverei, Armut, oder größere Engpässe in der Lebensmittelversorgung.
Missstände (politische oder administrative) z. B. Zu hohe Steuerlasten; so wurde auf dieser Art Widerstand gegen eine ungerecht empfundene Herrschaft durch diese Räuberbanden zum Ausdruck gebracht.
Selbst die Piraterie war äußerst aktiv, indem sie Opfer entführten und sie dann auf dem Sklavenmarkt verkauften. Diese Aktionen waren für die Piraten eine lohnende Einkommensquelle..

Nicht nur die Entführung von Menschen, auch Viehdiebstahl gehörte in dieser Kategorie – auch wenn die Gefahr bestand, dafür getötet zu werden.

Ausmaße und Strukturen der Banden

Erfolge von Raubzügen innerhalb einer Gruppe war von deren Organisation und von der Hierarchie
abhängig. Durch ihr Charisma und Skrupellosigkeit gelangtes sie zu einer beträchtlichen Macht.
Das war aber nur möglich mit straffer Führung. Sogar bestand ein „Leges Latronum“ (Gesetz).
Auch einzelne Personen mit räuberischen Neigungen konnte unerkannt bleiben oder bei Helfern Schutz bekommen.

Strafverfolgung im Römischen Reich

Zur Sicherheit wurden Wachtürme auf den Reisewegen errichtet und mit Militär besetzt. Sie befanden sich an den wichtigsten Handelswegen und Verkehrsknotenpunkten, sowie in Häfen, und vor allem im Osten des Reiches in Städten, auch an den Reichsgrenzen des gesamten Imperiums.
Diese Maßnahmen erfolgten aber erst ab dem 2. Jh. n. Chr.

Vigiles (Wächter), wurden vom Kaiser Augustus 23. v. Chr. gegründet, sowie Räuberjäger. Es gab schon so eine Art „Polizei“, die „cohortes urbanae“ genannt wurden. In Provinzen, in denen Militär stationiert war, übernahmen oft Soldaten polizeiliche Aufgaben. Städte griffen zur Selbsthilfe, indem sie Streifertruppen zusammenstellten oder beauftragten Kopfgeldjäger.

Die Ädilen waren für polizeiliche Aufgaben verantwortlich. Dazu gehörten Marktaufsicht, Aufsicht bei öffentlichen Spielen, Kontrolle im Straßenverkehr, Bädern, Garküchen und Bordellen. Sie nahmen polizeiliche Funktionen wahr.
Seit der Römischen Kaiserzeit waren in Rom stets Truppen stationiert.
Die Vigiles – 7 Kohorten von ca. 500 Mann, die aber später noch verdoppelt wurden auf ca. 1000 Mann – waren in erster Linie für die Feuerbekämpfung zuständig, bekamen aber noch polizeiliche Aufgaben hinzu.
Ihr Aufgabengebiet wurde ständig erweitert; denn nicht nur hatten sie die o.g. Pflichten zu erfüllen, sondern auch noch die Fahndung nach entflohenen Sklaven. Mit der Annahme, dass der Straftäter aufgrund der Schwere der verübten Verbrechens dem Stadtpräfekten übergeben werden musste.
Für die Verfolgung von Straftätern in Rom und im Umkreis von 100 Meilen (heute: ca.148 km) war der Stadtpräfekt, dem 3 Kohortes urbanae (Stadtkohorten) unterstanden, verantwortlich.

Verfolgung und Ahndung von Straftaten

Rom hatte zur Zeit des 1. und 2. Jh. v. Chr. Mehrere hunderttausend Einwohner. Somit war die Aufrechterhaltung ein extremes Problem. Die Tresviri überwachten das Staatsgefängnis sowie Hinrichtungen. Doch für Feuersbrünste standen ihnen Staatssklaven zur Verfügung und bildeten eine primitive Feuerbrigade.
Nicht nur hatten die Trasviri diese o. g. Aufgaben, sondern hielten sie noch Ausschau nach Diebe und entflohene Sklaven. Wenn diese sich nachts in der Stadt herum trieben, liefen sie ständig Gefahr von den Trasviri festgenommen, ausgepeitscht und ihren Eigentümern überstellt zu werden.
Auch Diebe, die auf frischer Tat erwischt wurden, schien es nicht in Hinsicht Leibesstrafen anders zugegangen zu sein.
Von Sklaven stand ein großer Teil von Straftaten auf deren Liste. Es war durchaus nicht ungewöhnlich, dass sie sich mit Gewalt gegen ihre Eigentümer auflehnten, sie bestahlen und betrogen. Oft trieben sich Sklaven auf den nächtlichen Straßen Roms umher, die kaum von ihren Eigentümern kontrolliert wurden. Das führte dazu, dass während der Republik die Tresviri Capitales die herumstreunende Sklaven inhaftieren, um sie des nächsten Tages auszupeitschen.
Hatte z. B. Ein Sklave Diebstahl begangen, galt er als Mangel an Verkaufswert auf dem Sklavenmarkt.
Die Gefahren für angehäuften Diebesgut drohte nicht mal so sehr von den Dieben selbst, sondern oft vielmehr von eigenen Sklaven. Es bot sich bei ihnen mehr Gelegenheiten, ihre Eigentümer zu bestehlen. Die Verdächtigen wurden ausgepeitscht und in schweren Ketten gelegt, und so war es dem Eigentümer möglich, die Bestrafung zu vollziehen. Vor Gericht konnte ein Eigentümer seine Sklaven nicht vor Gericht zerren. So verschaffte er sich sein Recht auf dieser Art und Weise.

Auch geschah, dass Sklaven von außenstehenden Personen dazu angestiftet wurden, ihren Eigentümer zu töten. Vollzog der Sklave diese Tat, hatte dies schwere Konsequenten für alle Sklaven des Eigentümers. Sie wurden dann unter Folter verhört, um den „Auftraggeber“ zu ermitteln.
Auch konnte davon ausgegangen werden, dass ein Sklave seinen Herrn derart haßte, um ihn zu ermorden. Auch umgekehrt gab es Fälle, in denen der Eigentümer seine Sklaven befahlen Diebstahl, Landraub und sogar Mord zu begehen. Sie wurden dann von ihren Herrn beschützt und wurden keine Strafen ausgesetzt.
Gegen einen Bischof konnte somit glaubhaft die Anklage erhoben werden, das der Sklave, der einen Mord begangen hatte, nicht zur Verantwortung gezogen wurde.

Wir können uns heutzutage gut vorstellen, wie sehr diese negativen Ereignisse zur Unsicherheit in den Städten beigetragen haben muss, denn die Kritik des Historikers Ammanius Marcellinus (4. Jh.) an den Senatoren der Stadt Rom zielt auf diesen Missstand:
„Kleine Verfehlungen von Sklaven werden mit übermäßiger Strenge bestraft, wogegen ein Sklave, der einen Fremden ermordet hat, den nimmt sein Herr in Schutz und entzieht ihn somit der Bestrafung“.
Flüchtige Sklaven, Deserteure, flüchtige Gefängnisinsassen, Bettler, Steuer- und Kriegs-flüchtige gehörten zum Straßenbild der Kaiserzeit. Es wurde auch angestrebt, diese wieder in die Gesellschaft einzubringen; denn sie wurden nicht als Außenseiter und Gesetzlose behandelt.
Es bestand auf den Latifundien (Landgüter) stets ein Bedarf an Arbeitskräften, sondern es bestand auch der Bedarf in Kirchen der Spätantike.
Somit wurden flüchtige Sklaven, Kolonen oder Deserteure auch hier eingegliedert, um die Heimatlosen ihr Leben zu erleichtern.
In Wirklichkeit existierten in der Antike keine „kriminelle Klasse“, denn ein Teil der Straftaten, insbesondere Diebstähle war durch Not veranlasst. In Krisenzeiten in Hinsicht Lebensmittelengpässe, Getreideteuerung gerieten Handwerker und Kleinhändler oft in wirtschaftliche Bedrängnis. So begingen auch diese aus der Not heraus Straftaten. So wurden städtische Einwohner im Laufe ihres Lebens auch mal straffällig. Aber sie waren noch lange keine Kriminellen. Nur eine Minderzahl von Straftaten wurden verübt von Gewohnheitsdieben und Berufsverbrechern.
Nur ein geringer Anteil der armen Bevölkerung glitt in die Kriminalität ab; doch keineswegs bildeten sie in den Städten eine kriminelle Subkultur oder schlossen sich auf dem Lande Räuberbanden an.

Opfer waren nur selten die ganz Reichen. Sie hatten viele Möglichkeiten sich vor Dieben zu schützen. Meistens waren Täter und Opfer aus der selben sozialen Schicht, wobei aber die Opfer oft nur geringfügig wohlhabender waren.

Auch Gewalt- und Sexualverbrechen war nicht vordergründig bei der armen Bevölkerung. Arme und reiche Bürger gerieten nicht aneinander, eher Angehörige derselben sozialer Schicht. Vielfach auch bei den Nachbarn.
Normalerweise galt die Nachbarschaft als ein Ort der Solidarität; aber auch eine Quelle vielfältiger Konflikte.
Spannungen und Konflikte waren im Römischen Reich oft an der Tagesordnung.

Jugendliche schlossen oft Freundschaften, bildeten Gangs, aus denen oft Straftaten hervorgingen. Bereits zur Zeit des Plautus (Beginn des 2. Jh v. Chr.) war es Nachts in Roms Straßen höchst gefährlich, da sie von Jugendlichen Banden – eine regelrechte Plage – mit jede Nacht unsicher gemacht wurden. Besonders heftig waren die Eskapaden des jugendlichen Kaisers Nero: er und seine Kumpane schlugen auf Passanten ein, brachen in Läden ein und stahlen alles was sie nur konnten. Selbst verheiratete Frauen waren vor denen nicht sicher.
Andere Banden bildeten sich und ahmten Neros Bande nach. Die Einwohner Roms fühlten sich immer mehr von Feinden umgeben.

In der Kaiserzeit änderten sich von staatlicher Seite her die Rahmenbedingungen für die Bekämpfung der Kriminalität. Es erfolgte ein Ausbau der staatlichen Verwaltung, die wir heute wohl unserer Polizei zuordnen würden.
Ständig waren in Rom Truppen – Virgiles – 7 Kohorten – stationiert, die zu Beginn des 3. Jh. den Soldaten gleichgestellt waren. Der Praefectus vigilum urteilte in Rom über Brandstifter, Hauseinbrecher, Dieben und Hehler.

Doch bei Mord galt als eine Familienangelegenheit, die moralisch dazu verpflichtet war, eine Klage vor Gericht zu bringen. Für einen Außenstehenden war es ziemlich ungewöhnlich eine Mordanklage anzubringen.
War der Ermordete ein Sklave, wurde die Klage vom Eigentümer geführt. Es gab dann nur eins:
Entweder Exil oder Tod!

Wie ein Prozess enden könnte, zeigt sich hier an einem außergewöhnlichen Beispiel:

Im Jahr 6. v. Chr. floh ein Ehepaar aus ihrer Heimatstadt Knidas, die sich am Ende Südwest von Klein-Asien befand und mit Rom verbündet war. Ihnen wurde zur Last gelegt einen Mitbürger erschlagen zu haben und sie schon in ihrer Heimatstadt verurteilt worden waren. Nach Gelingen ihrer Flucht wandten sie sich hilfesuchend an Kaiser Augustus (27 v. - 14 Jh. n. Chr.) in Rom. Auf dem Fuße folgten dem Paar auch Gesandte und erschienen vor dem Kaiser, um diese anzuklagen.
Der Kaiser übergab den Fall dem Prokonsul, der seines Amtes so verwaltete, das zumindest zurückhaltend gefoltert wurde.
Was dabei heraus kam, war folgendes:
Der Bruder des Getöteten hatte das Haus des Paares drei Nächte lang belagert. Weitere Belagerten versuchten mit dem Angreifer Kontakt aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg.
In der dritten Nacht zog der Belagerer seinen später getöteten Bruder hinzu, um in das Haus einzudringen. Das Paar fühlten sich maßlos bedrängt und befahlen ihren Sklaven, die Belagerer mit Exkrementen zu vertreiben. Dabei traf ein Topf den Bruder und verletzte ihn derart, das er an der Wunde verstarb.
Ob nun die Sklavin absichtlich den Topf so warf, um ihn zu verletzen, gar zu töten – oder nur um ihn zu vertreiben, konnte nicht aufgeklärt werden.
Also hielt Kaiser Augustus die Anklage für unerheblich und sprach das Paar von jeglicher Schuld frei. Schließlich wurde auch aus Notwehr gehandelt.

Strafprozesse bzw. Verurteilungen verliefen durchaus nicht immer glimpflich ab; z. B. Wurden Priesterinnen der Vesta (Römische Göttin und Beschützerin des Feuers seit alter Zeit in einem Rundtempel am Randes des Forum Romanum) die Verehrung beendeten, lebendig begraben.

Schwere Untaten wurde mit Erhängen oder Kreuzigung bestraft, oder sie bekamen noch eine sogenannte „Gnade“, indem sie verbannt - mit voriger Geißelung - wurden. Auch konnte es geschehen, dass sie den Raubkatzen (Löwen) zum Fraße vorgeworfen wurden. Dies geschah auf eine ganz spezielle Art: Frauen wurden nackt auf einem Stier mit den Händen auf dem Rücken gebunden
und wurden von Löwen angegriffen. Auch wurde eine Hinrichtung so praktiziert, das eine Frau an einem Pfahl gefesselt wurde, so dass ein Bär oder Panther sie zu Tode bringen konnte.
Diese Art Hinrichtungen wurden dann öffentlich praktiziert.

Täter wurden auch in die Arena geschickt, um mit wilden Tieren zu kämpfen. Somit waren sie dem Tode geweiht. Auch wurden Täter am lebendigen Leibe verbrannt.
Seit 64 n. Chr. galt auch das Bekenntnis zum Christlichen Glauben als ein todeswürdiges Verbrechen; doch wurde ihnen die Möglichkeit eingeräumt, sich eines Besseren zu besinnen, d. h. den Staatsgöttern und dem Kaiser zu huldigen.
Hinzu sei noch vermerkt, das der Anteil von Frauen geringer als männliche Personen in Hinsicht Straftäter waren.

Unter den Anhängern des des Bacchanalienkultes, welches 186 v. Chr. angeblich wegen allerlei Verbrechen inhaftiert worden waren, wurden die Frauen ihren Verwandten zur Bestrafung übergeben. Sollten aber keine Verwandten vorhanden waren, wurden diese öffentlich hingerichtet.

In Krisenzeiten wurden die Aufgaben der Trasviri noch erweitert. So erhielten sie 186 v. Chr. während der Bacchanalien-Affäre vom Senat die Aufgabe in der gesamten Stadt Wachen aufzustellen, die nächtliche Zusammenkünfte der Bacchanalien und Brandstiftungen zu verhindern.
Wer aber waren die Bacchanalien? Sie galten als eine Abweichung des Dyonisoskultes, welches ein privates organisiertes Unternehmen war. Es waren Gruppen, die sich heimlich des Nachts trafen, um ihre angeblichen wilden Orgien zu zelebrieren, die oft sogar ausgeufert sein sollen. Es wurde ihnen nachgesagt, dass sie nur ein sog. "Deckmantel" einer Religionsausübung vorgaben, denn sie sollen sich sogar beraten haben, Straftaten zu planen und auszuüben.
Jede Frau, die den Bacchanalien nicht mehr anzuschließen vermochte, wurde wie ein Opfertier geschlachtet.

Sollte man Titus Livius, den römischen Geschichtsschreiber/Historiker mehr Glauben schenken als die Tafel mit einer Inschrift des Triolo? Historiker sind sich hier größtenteils einig: Livius Darstellungen sind geprägt mit seinen hinzugefügten Ausschmückungen und Darstellungen. Sollten wir glauben, das nur durch die Hetäre Hispala alle diese Schandtaten und Verbrechen der Bacchanalien aufgedeckt worden sind? Angeblich wurde sie von dem Konsul zwecks ihrer Aussage geschützt.

Oder sind wir eher dazu geneigt, die Inschrift des Triolo mehr Bedeutung beizumessen? Immerhin ist die Inschrift des Triolo vom Inhalt her sachlicher und ohne Umschweife aufgebaut und konsequent auf den Punkt gebracht, als der Bericht des Livius.
So erscheinen die Darstellungen der Inschrift überzeugender als die Darstellungen des Historikers Livius. (s. Der Bacchanalienskandal von 186 v. Chr. anhand der Inschrift von Tiriolo im Kunsthistorischen Museum und der Schilderung des Livius).

Waren für das Verbrechensgefüge in der Antike eher die Eigentums- oder Gewaltdelikte kennzeichnend? Selbst Historiker fühlen sich außerstande, hierauf eine präzise Antwort zu geben.
Halten wir uns aber die Gesamtheit der Quellen vor Augen, entsteht der Eindruck, die Menschen im Römischen Reich hatten eher einen Grund, ihr Hab und Gut zu schützen; denn in bestimmten Situationen mussten sie gar um ihr Leben fürchten. Somit stünde die Antike in einem klaren Gegensatz zu zahlreichen anderen vorindustriellen Gesellschaften, die gerade durch ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft charakterisiert sind.

So das wärs erstmal... Ist wieder sehr lang geworden. Falls euch noch näher die Bacchanalien-Affäre interessiert, könnte ich auch noch etwas dazu schreiben.

lg Aurora

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Marcus Tullius Cicero
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