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Das sensationelle Wahlergebnis in Baden Württemberg
29.03.2016, 23:13
Beitrag: #82
RE: Das sensationelle Wahlergebnis in Baden Württemberg
(29.03.2016 09:21)913Chris schrieb:  Die Aussage, Deutschland würde von der UN als Feindstaat behandelt und die in Deutschland befindlichen Truppen ausländischer Mächte dürften daher als alliierte Truppen angesprochen werden, weil Deutschland de jure keinen Friedensvertrag zum Zweiten Weltkrieg erhalten habe, zeugt von einer erstaunlichen Unkenntnis der Rahmenbedingungen und Bestimmungen des Zwei-plus-Vier-Vertrages von 1990.

Deswegen habe ich das auch so nie behauptet.
Dass die Feindstaatenklausel nach wie vor in der UN-Charta steht, ist ein Fakt, den man nicht wegdiskutieren kann.

Zitat:Die UN-Feindstaatenklausel ist ein Passus in den Artikeln 53 und 107 sowie ein Halbsatz in Artikel 77 der Charta der Vereinten Nationen (SVN), wonach gegen Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten. [....]


Die Artikel 53, 77 und 107 SVN entstanden im Jahr 1945 bei der Formulierung der Urfassung der Charta in der Endphase des Krieges, sind jedoch auch noch in der aktuell gültigen Fassung enthalten.

https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Feindstaatenklausel




Die Tatsache, dass sie gegenwärtig de facto keine Rolle spielt und nach gängiger Rechtsmeinung obsolet ist, ändert nichts daran, dass sie bis zur Stunde nicht eliminiert wurde.

Es drängt sich dabei die legitime Frage auf, warum dem so ist.





(29.03.2016 09:21)913Chris schrieb:  
(28.03.2016 23:13)Titus Feuerfuchs schrieb:  Wenn ich deinen Widerspruch ernst nehmen soll, musst du mir etwas Handfesteres liefern.
Erstaunlicherweise gehst du davon aus, dass deine Aussage eines Widerspruchs bedarf.

Nein, aber ich rechne dennoch damit. Wink

Wenn meinem mit Quelle belegtem Beitrag vehement widersprochen wird, erwarte ich auch eine entsprechende Qualität dieses Widerspruchs.

"Blödsinn", sinnentleertes Gestammel von irgendwelchen "Reichsbürgern" und der Rat, ich solle mich mit Google selbst widerlegen, ist mir da zu wenigExclamation

Wer seine apodiktisch vorgebrachte Ansicht nicht begründen kann, setzt sich dem Verdacht aus, dass er nur das unkritisch und unreflektiert nachplappert, was irgendwelche Meinungsmacher vorgebetet haben.





(29.03.2016 09:21)913Chris schrieb:  Der 2+4-Vertrag ist de facto ein Friedensvertrag, da hast du recht, aber nur aufgrund der Tatsache, weil man schon in den 70ern zu der Erkenntnis gekommen ist, dass ein Friedensvertrag angesichts der seit 1945 andauernden Friedenszeit zwischen den beiden deutschen Staaten und den ehemaligen Alliierten überflüssig geworden ist - aus dem Waffenstillstand war de facto längst ein Friedenszustand geworden - und es daher nur mehr der rechtlichen Regelung des Status Deulschlands hinsichtlich seines außenpolitischen Status bedurfte.

Dir ist aber schon bekannt, dass es den Kalten Krieg gegeben hat, oder?
Und dass BRD und DDR in diesem Kalten Krieg nicht auf derselben Seite standen?
Dass es mehr als ein Mal Spitz auf Knopf stand, ob aus dem Kalten ein Heisser Krieg wird?

Von einer andauernden Friedenszeit von 1945 bis zum Abchluss des 2+4-Vertrages, wie wir sie gegenwärtig haben, kann jedenfalls keine Rede sein.



(29.03.2016 09:21)913Chris schrieb:  Mit der Aufnahme der beiden deutschen Staaten in die UNO 1973 konnte es keinen anderern Mitgliedstaat der UNO mehr geben, der sich als "im Feindzustand" mit einem der beiden deutschen Staaten bezeichnete, sonst wäre eine Aufnahme in die UNO nicht möglich gewesen.

Doch, sonst wäre die Feindstaatenklausel schon damals gestrichen worden.
Es gab im übrigen sehr wohl auch Kriege zwischen anderen UNO-Mitgliedern.




(29.03.2016 09:21)913Chris schrieb:  De facto also existierte spätestens seit 1973 auch de jure kein Kriegszustand mehr zwischen BRD, DDR und irgendeinem weiteren UN-Mitgliedstaat.

Der Satz beißt sich in den Schwanz. Selbstverständlich herrschte de jure Kriegszustand.
Wären die beiden deutschen Staaten voll souverän gewesen, hätten sie nicht die Zustimmung anderer Staaten für die Wiedervereinigung gebraucht.




(29.03.2016 09:21)913Chris schrieb:  1990 wurde de jure der Rechtsbereich des wiedervereinigten Deutschland auf das Territorium der Bundesrepublik beschränkt. Zuvor waren de jure auch die ehemaligen Gebiete des Deutschen Reichs im heutigen Polen bzw. um Königsberg/Kaliningrad noch Teil des deutschen Rechtsgebiets. Deswegen war der 2+4-Vertrag auch eigentlich ein 2+4+1-Vertrag, da Polen mit eingebunden werden musste, denn der Vertrag betraf ja auch das Rechtsverhältnis polnischer Gebiete mit der neuen BRD.

Eben. Ein Staat, dessen Staatsgebiet zu einem Teil unter fremder Verwaltung steht, ist weder voll souverän, noch im Friedenszustand.





(29.03.2016 09:21)913Chris schrieb:  Auch gaben die Alliierten mit dem Vertrag jegliche Rechte und Sonderrechte in Deutschland auf, von daher ist es seitdem nicht mehr angebracht, von "alliierten Truppen" in Deutschland zu sprechen, das sind in Deutschland stationierte NATO-Truppen.

Dass die politischen Beziehungen zwischen Deutschland und den USA nicht auf Augenhöhe stattfinden, hat z.B. die NSA-Spitzelaffäre sehr deutlich gemacht.

Auch die Stationierung neuer US-Atomwaffen in Deutschland, über die die Bundesregierung alles andere als auskunftsfreudig ist, passt da gut ins Bild.


Zitat: Bericht über Stationierung in Büchel

Russland warnt vor neuen US-Atomwaffen

Zunächst hatte das ZDF berichtet, die USA bereiteten die Stationierung neuer Atomwaffen in Deutschland vor. Dies löste bereits verärgerte Reaktionen bei Grünen-Politikern aus. Nun droht die russische Regierung mit Gegenmaßnahmen.

https://www.tagesschau.de/inland/atomwaf...l-103.html

MfG, Titus Feuerfuchs
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RE: Das sensationelle Wahlergebnis in Baden Württemberg - Titus Feuerfuchs - 29.03.2016 23:13

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