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Das sensationelle Wahlergebnis in Baden Württemberg
29.03.2016, 09:21
Beitrag: #80
RE: Das sensationelle Wahlergebnis in Baden Württemberg
(28.03.2016 23:13)Titus Feuerfuchs schrieb:  "Ausgemachter Blödsinn", ist kein sehr überzeugendes Gegenargument, nicht wahr?
Stimmt, das entsprach nicht den allgemein anerkannten Richtlinien zur Führung von ergebnisorientierten Diskussionen.
Lass es mich anders formulieren: Die Aussage, Deutschland würde von der UN als Feindstaat behandelt und die in Deutschland befindlichen Truppen ausländischer Mächte dürften daher als alliierte Truppen angesprochen werden, weil Deutschland de jure keinen Friedensvertrag zum Zweiten Weltkrieg erhalten habe, zeugt von einer erstaunlichen Unkenntnis der Rahmenbedingungen und Bestimmungen des Zwei-plus-Vier-Vertrages von 1990.

(28.03.2016 23:13)Titus Feuerfuchs schrieb:  Wenn ich deinen Widerspruch ernst nehmen soll, musst du mir etwas Handfesteres liefern.
Erstaunlicherweise gehst du davon aus, dass deine Aussage eines Widerspruchs bedarf. Sie ist von den Ansätzen her falsch, daher bedarf es lediglich des Hinweises auf die Falschheit deiner Aussage. Der 2+4-Vertrag ist de facto ein Friedensvertrag, da hast du recht, aber nur aufgrund der Tatsache, weil man schon in den 70ern zu der Erkenntnis gekommen ist, dass ein Friedensvertrag angesichts der seit 1945 andauernden Friedenszeit zwischen den beiden deutschen Staaten und den ehemaligen Alliierten überflüssig geworden ist - aus dem Waffenstillstand war de facto längst ein Friedenszustand geworden - und es daher nur mehr der rechtlichen Regelung des Status Deulschlands hinsichtlich seines außenpolitischen Status bedurfte.

Mit der Aufnahme der beiden deutschen Staaten in die UNO 1973 konnte es keinen anderern Mitgliedstaat der UNO mehr geben, der sich als "im Feindzustand" mit einem der beiden deutschen Staaten bezeichnete, sonst wäre eine Aufnahme in die UNO nicht möglich gewesen. De facto also existierte spätestens seit 1973 auch de jure kein Kriegszustand mehr zwischen BRD, DDR und irgendeinem weiteren UN-Mitgliedstaat.

1990 wurde de jure der Rechtsbereich des wiedervereinigten Deutschland auf das Territorium der Bundesrepublik beschränkt. Zuvor waren de jure auch die ehemaligen Gebiete des Deutschen Reichs im heutigen Polen bzw. um Königsberg/Kaliningrad noch Teil des deutschen Rechtsgebiets. Deswegen war der 2+4-Vertrag auch eigentlich ein 2+4+1-Vertrag, da Polen mit eingebunden werden musste, denn der Vertrag betraf ja auch das Rechtsverhältnis polnischer Gebiete mit der neuen BRD.
Auch gaben die Alliierten mit dem Vertrag jegliche Rechte und Sonderrechte in Deutschland auf, von daher ist es seitdem nicht mehr angebracht, von "alliierten Truppen" in Deutschland zu sprechen, das sind in Deutschland stationierte NATO-Truppen.

Und damit bitte wieder zurück zum Wahlergebnis in Baden-Württemberg.
Sofern es dazu noch was ungesagtes zu sagen gibt...Wink

MfG
Christian
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RE: Das sensationelle Wahlergebnis in Baden Württemberg - 913Chris - 29.03.2016 09:21

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