Köln an Sylvester
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13.03.2016, 04:13
Beitrag: #216
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RE: Köln an Sylvester
(12.03.2016 22:28)zaphodB. schrieb: Titus ,bei aller gebotenen Nettiquette,aber bevor Du hier Stammtischparolen verbreitest solltest Du dich erst mal mit dem deutschen Strafrecht befassen- Deine letzten Posts belegen nämlich mit Verlaub nur eines- nämlich dass Du davon keine Ahnung hast. Selbst in Deutschland kommt es gelegentlich zu Abschiebungen von Ausländern. Ich habe aber noch nie davon gehört, dass ein deutscher Staatsbürger abgeschoben worden wäre. (Wohin auch?) ---> Das heißt, die bereits stattfindenden Abschiebungen von Ausländern sind grundgesetzwidrig? Diese -gelinde gesagt- abenteuerliche Interpretation des GG höre ich zum ersten Mal. ----> in weiterer Folge hieße das, dass z.B. auch das deutsche Wahlrecht grundgesetzwidrig ist. Deutsche Staatsbürger dürfen wählen, Ausländer nicht. Auch dadurch wird der Gleichheitssatz verletzt. Ich bin der Meinung, dass Migranten eine bestimmte Intgrationsleistung zu erbringen haben. Dazu gehört es, nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Migranten, die massiv mit dem Gesetz in Konflikt kommen ( schwere Körperverletzung, Mord, Raub, Vergewaltigung, schwerer Betrug, Terrorismus, etc...) gehören abgeschoben. Dazu stehe ich, egal, was das Gesetz sagt. MfG, Titus Feuerfuchs |
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