Köln an Sylvester
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12.03.2016, 22:28
Beitrag: #215
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RE: Köln an Sylvester
Titus ,bei aller gebotenen Nettiquette,aber bevor Du hier Stammtischparolen verbreitest solltest Du dich erst mal mit dem deutschen Strafrecht befassen- Deine letzten Posts belegen nämlich mit Verlaub nur eines- nämlich dass Du davon keine Ahnung hast.
Eine der Grundlagen abendländischer Rechtstradition seit der Aufklärung und im übrigen auch ein Grundsatz unserer Verfassung ist die Gleichheit vor dem Gesetz. Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, daß eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten - mit Deinen "Bringschuldthesen" u.ä. bewegst Du Dich also nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes. Zitat:Straftaten sollten generell härter bestraft werden, d.h. selten zur Bewährung ausgesetzt werdenPaul,hast Du wirklich gelesen und verstanden,was ich Dir zum Thema Bewährung geschrieben habe-falls nicht lies erst nochmal nach. Und dann überleg mal,ob Du Leute die in Auffahrunfälle verwickelt sind (Körperverletzungsdelikt), die Steuer im kleinen Rahmen bescheissen(Betrug) dumme Sprüche auf Klotüren schreiben(Sachbeschädigung)u.ä. Bagatelldelikte in den Bau schicken willst Suebe, die geringe Anzahl der bisherigen Verhaftungen ist natürlich misslich, aber Ermittlungen brauchen nun mal Zeit und die Nürnberger hängen keinen,sie hätten ihn denn- Wenn wir übrigens gerade dabei sind-in Köln war die Polizei nur unfähig, in Clausnitz war sie parteiisch und das ist der größere Skandal |
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