Köln an Sylvester
|
10.03.2016, 10:14
Beitrag: #214
|
|||
|
|||
RE: Köln an Sylvester
Straftaten sollten generell härter bestraft werden, d.h. selten zur Bewährung ausgesetzt werden. Insbesondere bei Wiederholungstaten kommt keine Bewährung in Betracht. Einige Strafgesetze müßten auch angepasst werden, insbesondere in Hinsicht auf Mindeststrafen.
Bei Ausländern sollte von der Abschiebung Gebrauch gemacht werden z.B. um die Opfer zu schützen, um unsere Polizei und Justiz zu entlasten, keine kriminellen nach Deutschland zu locken und nicht Straffälige Ausländer besser zu integrieren, wenn sie die Voraussetzung des legalen Aufenthalts bieten. viele Grüße Paul aus dem hessischen Tal der Loganaha (Lahn) in der Nähe von Wetflaria (Wetzlar) und der ehemaligen Dünsbergstadt |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 10 Gast/Gäste