Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
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11.12.2015, 20:44
Beitrag: #8
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RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
(11.12.2015 16:47)Köbis17 schrieb: Was blieb den Jungs da allein an der Grenze übrig? Vorbeischießen, wenns keiner merkt, nutze es nichts, wenn die Flucht gelang oder doch den Flüchtigen erschiessen? Dann wurde man belohnt, sonst ging es ab nach Schwedt. Die Drohung nach Schwedt zu kommen, bestand für jeden Grenzer, aber auch für die anderen Soldaten. Zu DDR-Zeiten hatte Schwedt die Postleitzahl 133. Jeder Soldat des letzten Diensthalbjahr hatte deshalb auf seinen Bandmaß auf die 133 ein Gitter aufgemalt. Ich war selber 1980/81 an der Grenze zwischen Heldburg und Coburg, wir hatten da ein Spruch "Wo viel Lärm und Licht, ist der Grenzverletzer nicht". Habe mich daran gehalten, deswegen wohl nur einmal eine Heldburger Kneipe von innen gesehen und als es nach Hause ging, wusste ich auch nicht mehr, wie die Zugtür aufgeht. Nun ja, inzwischen braucht mir niemand mehr beim Öffnen einer Zugtür helfen... "Geschichte erleuchtet den Verstand, veredelt das Herz, spornt den Willen und lenkt ihn auf höhere Ziele." Cicero |
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