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Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
11.12.2015, 16:47
Beitrag: #7
RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
(10.12.2015 23:46)Sansavoir schrieb:  Natürlich darf man auch die andere Seite der Geschichte nicht vergessen. Vor fast genau vierzig Jahren, am 19. Dezember 1975, durchbrach ein gewisser Werner Weinhold die innerdeutsche Grenze. Er galt als gewaltbereit und die Grenztruppen waren bereits in Alarmbereitschaft versetzt. Weinhold schoss auf zwei schlafende oder vor sich hindösenden Grenzsoldaten im Alter von 20 und 21 Jahren.

Diesen Fall kann man nicht mit dem Ermorden von Flüchtigen Bürgern vergleichen, zumal der Weinhold später auch nach seine Flucht in den Westen für seine Tat zur Rechenschaft gezogen wurde.

Aber das perfide bei dem ominösen Schießbefehl war der psychische Druck, der auf die Grenzsoldaten ausgeübt wurde. Sicherlich gab es auch den politisch Verblendeten 100%igen, der aus Überzeugung gemordet hat, oder den, der "Spaß" daran hatte auf Menschen zu schießen, aber die meisten Grenzer waren dann doch normale Männer, zumeist auch noch Wehrpflichtige, bei denen ein EntwederOder Psycho ausgeübt wurde, denn wenn der Grenzposten einen Durchbruch nicht verhindern konnte, wurde er Hart dafür bestraft.
Was blieb den Jungs da allein an der Grenze übrig? Vorbeischießen, wenns keiner merkt, nutze es nichts, wenn die Flucht gelang oder doch den Flüchtigen erschiessen? Dann wurde man belohnt, sonst ging es ab nach Schwedt.
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RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze - Köbis17 - 11.12.2015 16:47

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