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Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
10.12.2015, 20:57
Beitrag: #1
Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
Seit inzwischen 70 Jahren hat man vergeblich Hitlers Befehl zur "Endlösung der Judenfrage" gesucht.
Vergeblich.
Inzwischen geht man davon aus, dass es ihn so gar ncht gab.

Ein nicht unähnlich gelagerter Fall ist der sogenannte Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze.
Wenigstens mein Kenntnisstand.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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10.12.2015, 21:13
Beitrag: #2
RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
(10.12.2015 20:57)Suebe schrieb:  Ein nicht unähnlich gelagerter Fall ist der sogenannte Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze.
Wenigstens mein Kenntnisstand.

Es gab den Befehl an die Grenzposten, den Grenzverletzer zu stoppen, auch unter Anwendung der Schusswaffe. Wenn es das nicht gegeben hätte, dann hätte wohl auch kein einziger der Grenzer, vor allem der Wehrpflichtigen an der Grenze auf Grenzverletzer geschossen.
Zumindest haben sich Verurteilte Grenzer nach dem Mauerfall auf die Befehlskette bezogen.

Die Dokumente aus dem Wiki-Artikel sprechen eine deutliche Sprache:
https://de.wikipedia.org/wiki/Schie%C3%9Fbefehl
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10.12.2015, 23:46
Beitrag: #3
RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
Es hat einen Schießbefehl gegeben. Davon waren zwar Frauen und Kinder ausgenommen und es sollte nur auf die Beine geschossen werden, um den Grenzverletzer an der Flucht zu hindern. Da potentielle Grenzverletzer in der Regel nicht bei klarer Sicht, sondern eher in den düsteren Abend- oder frühen, nebligen Morgenstunden flüchten wollten, war es nicht immer eindeutig zu erkennen, ob es sich um einen Mann, eine Frau oder einen Jugendlichen handelte. Eine Kalaschnikow AK 47 ist kein Präzisionsgewehr und der Grenzsoldat war meist auch kein guter Schütze. Und so wurde drauf los geballert und der Tod eines Menschen in Kauf genommen. Die Offiziere redeten sich raus, wir haben nicht befohlen, den Sechzehnjährigen zu erschießen. Er sollte lediglich an der Flucht gehindert werden... Und der Soldat rechtfertigt sich mit dem Schießbefehl. Am Ende war das Opfer selber schuld.

Natürlich darf man auch die andere Seite der Geschichte nicht vergessen. Vor fast genau vierzig Jahren, am 19. Dezember 1975, durchbrach ein gewisser Werner Weinhold die innerdeutsche Grenze. Er galt als gewaltbereit und die Grenztruppen waren bereits in Alarmbereitschaft versetzt. Weinhold schoss auf zwei schlafende oder vor sich hindösenden Grenzsoldaten im Alter von 20 und 21 Jahren. Dass diese beiden jungen Menschen dann von der DDR-Propaganda zu Quasi-Nationalhelden gemacht wurden und Schulen, Jugendklubs usw. wurden nach ihnen benannt, ist eine andere Sache. Vielleicht kennt jemand den Leipziger "Anker" in der heutigen Klaus-Renft-Straße. Ist eine uralte Mugge, stammt noch aus Kaisers Zeiten und im Volksmund immer der "Anker" genannt- hieß seit 1976 bis 1990 offiziel "Jugendklubhaus Jürgen Lange". Zumindest 2011 - also vor der Sanierung des Ankers hing noch eine Gedenktafel für Jürgen Lange dort. Ich würde es auch für richtig halten, wenn diese kleine Gedenktafel dort bleiben wird, denn dieser Grenzer ist ebenso ein Opfer des Grenzregimes wie die vielen anderen Opfer.

"Geschichte erleuchtet den Verstand, veredelt das Herz, spornt den Willen und lenkt ihn auf höhere Ziele." Cicero
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11.12.2015, 15:37
Beitrag: #4
RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
Es gab "formaljuristisch" KEINEN Schießbefehl.
Es war lediglich ein "Erlaubnistatbestand".

Dass es dann durch vielerlei tagtägliche "Vergatterungen" usw. usf. deFakto dann doch zu einen wurde, ist etwas anderes.

Die DDR-Oberen aus Regierung und Armee haben sich letztlich auf die Formaljure bezogen, und sind so auch nur dafür verurteilt worden.
So ist das halt in einem Rechtsstaat.


OT: Ein Bruder meiner Frau kam beim Grenzübertritt zu Tode, und es geht einem bei diesen Urteilsbegründungen "das Messer im Sack auf", aber es ist so.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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11.12.2015, 15:45
Beitrag: #5
RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
Ein heutiges deutsches Gericht hätte vermutlich echt Probleme einen
"Hitler, Adolf, Kunstmaler aus Braunau am Inn"
wegen des Holocaust zu verurteilen.

maW solche Dreckmichel wissen sehr wohl, was sie für Schweinereien verbrechen,
schaffen es aber anscheinend fortlaufend die juristische Verantwortung nicht übernehmen zu müssen.

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11.12.2015, 15:50
Beitrag: #6
RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
Das ist ungerecht!!Die armen Opfer.

„Quintili Vare, legiones redde!“
Augustus
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11.12.2015, 16:47
Beitrag: #7
RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
(10.12.2015 23:46)Sansavoir schrieb:  Natürlich darf man auch die andere Seite der Geschichte nicht vergessen. Vor fast genau vierzig Jahren, am 19. Dezember 1975, durchbrach ein gewisser Werner Weinhold die innerdeutsche Grenze. Er galt als gewaltbereit und die Grenztruppen waren bereits in Alarmbereitschaft versetzt. Weinhold schoss auf zwei schlafende oder vor sich hindösenden Grenzsoldaten im Alter von 20 und 21 Jahren.

Diesen Fall kann man nicht mit dem Ermorden von Flüchtigen Bürgern vergleichen, zumal der Weinhold später auch nach seine Flucht in den Westen für seine Tat zur Rechenschaft gezogen wurde.

Aber das perfide bei dem ominösen Schießbefehl war der psychische Druck, der auf die Grenzsoldaten ausgeübt wurde. Sicherlich gab es auch den politisch Verblendeten 100%igen, der aus Überzeugung gemordet hat, oder den, der "Spaß" daran hatte auf Menschen zu schießen, aber die meisten Grenzer waren dann doch normale Männer, zumeist auch noch Wehrpflichtige, bei denen ein EntwederOder Psycho ausgeübt wurde, denn wenn der Grenzposten einen Durchbruch nicht verhindern konnte, wurde er Hart dafür bestraft.
Was blieb den Jungs da allein an der Grenze übrig? Vorbeischießen, wenns keiner merkt, nutze es nichts, wenn die Flucht gelang oder doch den Flüchtigen erschiessen? Dann wurde man belohnt, sonst ging es ab nach Schwedt.
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11.12.2015, 20:44
Beitrag: #8
RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
(11.12.2015 16:47)Köbis17 schrieb:  Was blieb den Jungs da allein an der Grenze übrig? Vorbeischießen, wenns keiner merkt, nutze es nichts, wenn die Flucht gelang oder doch den Flüchtigen erschiessen? Dann wurde man belohnt, sonst ging es ab nach Schwedt.

Die Drohung nach Schwedt zu kommen, bestand für jeden Grenzer, aber auch für die anderen Soldaten. Zu DDR-Zeiten hatte Schwedt die Postleitzahl 133. Jeder Soldat des letzten Diensthalbjahr hatte deshalb auf seinen Bandmaß auf die 133 ein Gitter aufgemalt. Ich war selber 1980/81 an der Grenze zwischen Heldburg und Coburg, wir hatten da ein Spruch "Wo viel Lärm und Licht, ist der Grenzverletzer nicht". Habe mich daran gehalten, deswegen wohl nur einmal eine Heldburger Kneipe von innen gesehen und als es nach Hause ging, wusste ich auch nicht mehr, wie die Zugtür aufgeht. Nun ja, inzwischen braucht mir niemand mehr beim Öffnen einer Zugtür helfen...

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12.12.2015, 19:11
Beitrag: #9
Brick RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
(10.12.2015 20:57)Suebe schrieb:  Seit inzwischen 70 Jahren hat man vergeblich Hitlers Befehl zur "Endlösung der Judenfrage" gesucht.
Vergeblich.
Inzwischen geht man davon aus, dass es ihn so gar ncht gab.

....das gehört zwar nicht in diesem Thread, aber ich will dir trotzdem eine Antwort geben. In der Tat hat es keinen direkten Befehl zur "Endlösung" von Hitler diesbezüglich gegeben. Himmler und Heydrich haben es aber indirekt so verstanden, und wollen dann alles bei der "Wannenseekonferenz" so beschliessen!

http://www.ghwk.de/fileadmin/user_upload...ar1942.pdf
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12.12.2015, 19:53
Beitrag: #10
RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
Bei der Bundeswehr hatte ich auch eine Grenze mit geladener Waffe zu bewachen (Kaserne, Waffendepot), viele hier werden das kennen, und habe nie einen schriftlichen Befehl zum Einsatz der Schußwaffe erhalten. Es wurde nur erklärt: Wenn da einer verdächtig ist und nicht stehenbleibt, dann schießt man eben.

War der Grenzdienst im Arbeiter- und Bauernstaat nicht freiwillig? Die Verhältnismäßigkeit der Mittel war bei Schußwaffengebrauch in keinem Fall gegeben, die Grenzverletzung (von innen nach außen) war ein eher geringes Verbrechen, die ganzen Minen und Selbstschußanlagen wurden offiziell zum Schutz gegen Angriffe auf die Grenze von außen installiert.

"Es gibt nur eine Sache die größer ist als die Liebe zur Freiheit: Der Hass auf die Person, die sie dir weg nimmt."(Che Guevara)
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12.12.2015, 20:42
Beitrag: #11
RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
(12.12.2015 19:53)Triton schrieb:  War der Grenzdienst im Arbeiter- und Bauernstaat nicht freiwillig? Die Verhältnismäßigkeit der Mittel war bei Schußwaffengebrauch in keinem Fall gegeben, die Grenzverletzung (von innen nach außen) war ein eher geringes Verbrechen, die ganzen Minen und Selbstschußanlagen wurden offiziell zum Schutz gegen Angriffe auf die Grenze von außen installiert.

Sei mir bitte nicht Böse, aber das ist der größte Blödsinn, den ich je gelesen habe!

1. An der Grenze wurden sowohl Freiwillige Zeitsoldaten, wie auch Wehrpflichtige eingesetzt.

2. Und der Bogen zum Blödsinn, alle Maßnahmen zur Sicherung der Staatsgrenze der DDR waren auf einen Durchbruch von Innen heraus aufgebaut. Grenzverletzung von Staatsbürgern der DDR war im höchsten Maß Strafbar und endete, wenn nicht an der Grenze Ermordet mit vielen Jahren Gefängnis, bis man ggf. vom Westen frei gekauft wurde. Das bedeutet, das SED Regime hat auch noch vom Menschenhandel gelebt.
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25.12.2015, 19:19
Beitrag: #12
RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
(12.12.2015 20:42)Köbis17 schrieb:  2. Und der Bogen zum Blödsinn, alle Maßnahmen zur Sicherung der Staatsgrenze der DDR waren auf einen Durchbruch von Innen heraus aufgebaut.
Daher wurde die Mauer auch in offizieller Lesart "antifaschistischer Schutzwall" getauft, nicht wahr?

Grenzdienst war freiwillig, man konnte den DIenst konsequenzlos verweigern.
http://www.berlinermaueronline.de/erinne...ldaten.htm
Grenzdienst war beliebt, ohne Beziehungen kam normalerweise niemand an die Grenze.

Auch wenn in einem Forum jeder seine Meinung haben darf, das genaue Gegenteil der Fakten kann man nicht stehenlassen.

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26.12.2015, 16:16
Beitrag: #13
RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
(25.12.2015 19:19)Triton schrieb:  Grenzdienst war freiwillig, man konnte den DIenst konsequenzlos verweigern.
http://www.berlinermaueronline.de/erinne...ldaten.htm
Grenzdienst war beliebt, ohne Beziehungen kam normalerweise niemand an die Grenze.

Auch wenn in einem Forum jeder seine Meinung haben darf, das genaue Gegenteil der Fakten kann man nicht stehenlassen.

Ja, im www. darf jeder Schreiben, keiner kann es prüfen auf den Wahrheitsgehalt.

Grundsätzlich war ein Verweigern eines militärischen Befehls, zudem auch die Einberufung gehörte, nie konsequenzlos in der DDR!
http://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschic...renzfaelle
Hier wird z.B. dargestellt, daß zum Wehrdienst an der Grenze linientreue Junge Männer ohne Kontakt zum Westen bevorzugt worden sind, was nicht deiner Aussage nach Beziehung entspricht, sich die Waffengattung auszusuchen, wo der Pflichtwehrdienst abzuleisten war.

Interessante Lektüre ist sicherlich auch "Wir angepassenden: Überleben in der DDR -Roland Jahn"
https://books.google.de/books?id=XB9zBAA...rn&f=false
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05.02.2018, 20:21
Beitrag: #14
RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
28 Jahre, zwei Monate und 27 Tage

Ab Heute ist der Punkt an einer Zeitschiene, wo die Mauer und Innerdeutsche Grenze länger beseitigt ist, als diese Bestand hatte.

Wie ich finde, ein denkwürdiger Tag, vor allem an die vielen Ermordeten an der Grenze und auch unter dem Regime in der DDR.

Nie darf man so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken....
Erich Kästner
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05.02.2018, 20:30
Beitrag: #15
RE: Schießbefehl an Mauer und Zonengrenze
Ein Bruder meiner Frau, den ich deshalb nie kennenlernte.
Schon im Oktober 1961

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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