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Reichsfürsten und die Gerichtsbarkeit
05.08.2015, 15:43
Beitrag: #6
RE: Reichsfürsten und die Gerichtsbarkeit
Herzog (!) Ludwig II. ("der Strenge") hat seine Frau wutentbrannt mit dem Schwert umgebracht, auf den Verdacht hin, dass sie fremdgegangen sei. Sie ist nicht fremdgegangen, der Herzog - seinen Beinamen hat er wegen dieses Mordes bekommen - hat´s bitter bereut und das Kloster Fürstenfeld gestiftet.

Also wenn deine Hexe einen Mann hat, dann könnte der schon so eine Tat begehen (und würde dafür wegen der damals herrschenden Ehegesetze wahrscheinlich nicht einmal belangt werden - die Hexe könnte, da sie eine "echte" Hexe ist, die Tat sogar überleben und darüber dann wahnsinnig werden).

Aber weil du nach dem Papst gefragt hast: Der könnte die Hexe schon exkommunizieren, wodurch sie im legalen Sinn herrschaftsunfähig wird und ihr Fürstentum verlieren würde, zumindest gegen (nicht exkommunizierte) Konkurrenten verteidigen müsste.

So weit ich das sehe, wurden herrschende Fürsten seit den Merowingern nicht mehr umgebracht, sondern eben herrschaftsunfähig gemacht (es sei denn, sie wurden bei einem Familienzwist getötet). Das geschah üblicherweise, indem sie in ein Kloster gesteckt wurden, denn ein Mönch konnte nicht Herrscher sein, so erzwungen sein Gelübde auch war. Wenn du´s also schaffst, dass die Hexe dazu gezwungen werden kann, eine Nonne zu werden, hat sie ihr Fürstentum auch verloren. Wobei ich´s deiner Phantasie überlasse, dir zu überlegen, wie man eine derart mächtige Hexe zu etwas zwingen kann...aber den mittelalterlichen Legalismus kannst du dir glaube ich schon zunutze machen.

VG
Christian
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RE: Reichsfürsten und die Gerichtsbarkeit - 913Chris - 05.08.2015 15:43

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