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Reichsfürsten und die Gerichtsbarkeit
05.08.2015, 12:54
Beitrag: #5
RE: Reichsfürsten und die Gerichtsbarkeit
(05.08.2015 08:17)Histomaniac schrieb:  ./.

@ Suebe: Danke für deine Antwort. Das leuchtet mir ein. Also könnte ich sie entweder zu einer niedrigeren Adeligen umschreiben, damit sie dem Gericht des österr. Erzherzogs untersteht, oder: ich habe gelesen, dass im Fall des Markgrafen Friedrich V. v. Brandenburg dieser von seinen Söhnen abgesetzt und eingesperrt wurde. Gehe ich also richtig in der Annahme, dass innerfamiliäre Streitigkeiten durchaus auch zum gewünschten Ergebnis führen könnten? Diese sie z.B. selbst bezichtigen, absetzen und einkerkern (soll ja in den besten Häusern vorgekommen sein Wink )

Wobei es in den Fällen um Geisteskranheiten ging, siehe auch Kaiser Rudolf. Nix mit Hinrichtungen, und auch in den Fällen brauchten die Familienangehörigen gute Argumente.

Den "Fall" Agnes Bernauer kennst du?
https://de.wikipedia.org/wiki/Agnes_Bernauer
da wird ja auch von Hexenkünsten berichtet. Mit der die Ermordung gerechtfertigt werden sollte.

ein Bayernherzog hat wohl auch seine Frau bei Nacht und Nebel hinrichten lassen, "sie wäre fremd gegangen" um im Nachhinein die Sache zu vertuschen.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Reichsfürsten und die Gerichtsbarkeit - Suebe - 05.08.2015 12:54

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