Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ermächtigungsgesetz 1934
05.05.2015, 13:14
Beitrag: #1
Ermächtigungsgesetz 1934
Liebe Community,

ich studiere Jus und habe in etwas mehr als 2 Wochen eine Prüfung zum Thema Rechtsgeschichte. Da ich nicht ursprünglich aus Österreich komme habe ich ehrlich gesagt wenig Ahnung davon und habe das Gefühl einiges nicht verstanden zu haben. HuhHuh

Eins meiner Themen wird definitiv das Ermächtigungsgesetz 1934 sein. Leider finde ich aber nur Informationen über das Deutsche Ermächtigungsgesetz 1933. UndecidedThumbs_down

Verstehe ich es richtig, dass die Verfassung 1934 damals 2 mal erlassen wurde. Einmal mittels Kriegswirtschaftsverordnung (ist hiermit das KWEG 1917 gemeint?) mit dem Inhalt der Verfassung 1934 und dann wurde sie ein zweites mal erlassen, indem das Rumpfparlament des Nationalrates über das Ermächtigungsgesetz 1934 (BVG über außerordentliche Maßnahmen im Bereich der Verfassung) abstimmte und dadurch wurde die bereits erlassene Verfassung zum Bundesverfassungsgesez auch im Sinne der gegenwärtig geltenden Bundesverfassung.

Ist das so richtig? Ich hab das Gefühlt, dass ich das nicht ganz verstehen.
Gibt es dazu vielleicht einen guten Literatur Tipp?? Wo das ganze etwas ausführlicher behandelt wird. In unserem (wirklich dicken) Skript von der Uni wird das Thema leider in ein paar Sätzen abgehandelt.

So wie ich das verstehe war dies nicht wirklich "legal", denn mit dem Ermächtigungsgesetz wurde ja erst Art. 44 aufgehoben der bestimmt, dass eine Volksabstimmung bei Gesamtänderung nötig ist, wozu es aber erst einer Volksabstimmung bedurft hätte?

Und gab es dann nicht noch ein VÜG was erstmal galt? Oder wurde nicht die Verfassung damit in Kraft gesetzt sondern das? Ich hab nämlich irgendwie im Kopf, dass die Verfassung 1934 niemals gegolten hat, sondern nur das VÜG? Oder verwechsle ich da was??

Ich bitte wirklich dringend um Hilfe HuhHuh
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
05.05.2015, 20:21
Beitrag: #2
RE: Ermächtigungsgesetz 1934
(05.05.2015 13:14)jiniblabla schrieb:  Liebe Community,

ich studiere Jus und habe in etwas mehr als 2 Wochen eine Prüfung zum Thema Rechtsgeschichte. Da ich nicht ursprünglich aus Österreich komme habe ich ehrlich gesagt wenig Ahnung davon und habe das Gefühl einiges nicht verstanden zu haben. HuhHuh

Eins meiner Themen wird definitiv das Ermächtigungsgesetz 1934 sein. Leider finde ich aber nur Informationen über das Deutsche Ermächtigungsgesetz 1933. UndecidedThumbs_down

Verstehe ich es richtig, dass die Verfassung 1934 damals 2 mal erlassen wurde. Einmal mittels Kriegswirtschaftsverordnung (ist hiermit das KWEG 1917 gemeint?) mit dem Inhalt der Verfassung 1934 und dann wurde sie ein zweites mal erlassen, indem das Rumpfparlament des Nationalrates über das Ermächtigungsgesetz 1934 (BVG über außerordentliche Maßnahmen im Bereich der Verfassung) abstimmte und dadurch wurde die bereits erlassene Verfassung zum Bundesverfassungsgesez auch im Sinne der gegenwärtig geltenden Bundesverfassung.

Ist das so richtig? Ich hab das Gefühlt, dass ich das nicht ganz verstehen.
Gibt es dazu vielleicht einen guten Literatur Tipp?? Wo das ganze etwas ausführlicher behandelt wird. In unserem (wirklich dicken) Skript von der Uni wird das Thema leider in ein paar Sätzen abgehandelt.

So wie ich das verstehe war dies nicht wirklich "legal", denn mit dem Ermächtigungsgesetz wurde ja erst Art. 44 aufgehoben der bestimmt, dass eine Volksabstimmung bei Gesamtänderung nötig ist, wozu es aber erst einer Volksabstimmung bedurft hätte?

Und gab es dann nicht noch ein VÜG was erstmal galt? Oder wurde nicht die Verfassung damit in Kraft gesetzt sondern das? Ich hab nämlich irgendwie im Kopf, dass die Verfassung 1934 niemals gegolten hat, sondern nur das VÜG? Oder verwechsle ich da was??

Ich bitte wirklich dringend um Hilfe HuhHuh


Es geht tatsächlich "eigentlich" um das "Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz" von 1917 dieses Gesetz wurde als "Notstandsgesetz" in die Verfassung der Republik Österreich übernommen.
http://www.verfassungen.de/at/at-18/krie...gung17.htm

aus dem Link:
Zitat:Das vorstehende Gesetz wurde gemäß § 7 Absatz 2 des Übergangsgesetzes von 1920, für die Republik Österreich als nach dem Wirksamwerden des B-VG fortgeltend erklärt. Es wurde, ähnlich wie der Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung, in der Zeit der Ersten Republik (Österreich) oftmals missbraucht als Notverordnungsrecht der Bundesregierung. Dies ging sogar soweit, daß 1934 mit auf Grund dieses Gesetzes das Bundes-Verfassungsgesetz 1934 erlassen wurde.

Für die Tschechoslowakei wurde das Ermächtigungsgesetz ebenfalls in das tschechoslowakische Recht übernommen (allerdings nicht als Verfassungsrecht) und wurde auch während der Geltung der Verfassung von 1920 zu außerordentlicher Gesetzgebung mißbraucht.
das bis 1938 die Verfassung Österreichs "ersetzte"
wurde dann aber auch zur Basis des Gesetzes zur Vereinigung mit dem Hitler-Reich im März 1938
das dann zur "Basis" dieses Gesetzes wurde
http://www.verfassungen.de/at/at34-38/bvg34.htm
aus dem Link
Zitat:Das Bundesverfassungsgesetz 1934 war das "letzte" Verfassungsgesetz, das aufgrund der Bestimmungen der Verfassung von 1920/29 erlassen wurde, obwohl es nicht mehr nach den Bestimmungen dieser Verfassung erlassen wurde, da im Nationalrat nicht mehr die Hälfte der Mitglieder des Nationalrates bei der Beschlussfassung anwesend waren (76 der 165 Abgeordneten; 74 der 76 anwesenden Abgeordneten stimmten dem Gesetz zu). Aus diesem Grunde wurde dieses Bundesverfassungsgesetz 1945 nicht als rechtmäßig zustandegekommen betrachtet und übergangen.

Trotz der Verfassung von 1934 ist das Bundesverfassungsgesetz durch § 56 Absatz 3 des Verfassungsübergangsgesetzes 1934 bis 1938 in Kraft getreten, da es zu der verfassungsmäßigen Berufung der Mitglieder des Bundeskulturrates und des Bundeswirtschaftsrates nicht gekommen ist; aufgrund des Artikels III. Absatz 2 dieses Bundesverfassungsgesetzes wurde auch das Bundesverfassungsgesetz vom 13. März 1938, B.G.Bl. 75/1938, über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich erlassen.

Auf der Basis dieses Gesetzes wurden übrigens auch die Todesurteile gegen Kolomann Wallisch und Co. gefällt und vollstreckt.
Die Republik Österreich hatte die Todesstrafe 1920 in der Verfassung abgeschafft.


Vielleicht noch ein Bemerkenswert am Rande, als die Bundesreopublik Deutschland sich in den 60ern eine Notstandsgesetzgebung gab, wurde der Widerstand meiner Generation dagegen zu einem der Hintergründe der damaligen "Studenten"-proteste und letztlich zur Gründung der APO.
Wobei nicht nur die deutschen Erfahrungen mit der Notstandsgesetzgebung thematisiert wurden, sondern auch ausdrücklich die Österreichischen.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
05.05.2015, 23:07
Beitrag: #3
RE: Ermächtigungsgesetz 1934
Wer schreibt denn da Hausaufgaben für "faule studiosi"? Kann jeder selbst recherchieren.

„Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ (Albert Einstein)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.05.2015, 12:50
Beitrag: #4
RE: Ermächtigungsgesetz 1934
(05.05.2015 23:07)Arkona schrieb:  Wer schreibt denn da Hausaufgaben für "faule studiosi"? Kann jeder selbst recherchieren.

Eigentlich hast du ja recht.
"im Reich" sind diese Vorgänge heute, 2015, fast unbekannt.

Jedoch im früheren Geltungsbereich des Alpendollars ist dies auch jetzt noch allgegenwärtig.
Die heutigen Politikgrößen, Urenkel der damals aktiven, werfen sich bis heute das "Verhalten" der jeweiligen Partei in diesen Jahren gegenseitig vor.
Und der Anfrager studiert seiner Aussage nach ja in Österreich.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt    |     Startseite    |     Nach oben    |     Zum Inhalt    |     SiteMap    |     RSS-Feeds