Moraltheorien am Beispiel des 6. Gebots
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24.01.2015, 18:17
Beitrag: #26
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RE: Moraltheorien am Beispiel des 6. Gebots
(23.01.2015 21:37)Bunbury schrieb: Das machst du gut, ehrlich. Avicenna hat dir ja schon auf hohem Niveau geschrieben. Nun begebe ich mich in die Niederungen der Empirik und versuche den Spass nicht zu vergessen. Zuerst, zur Begriffsklärung, schon der "außereheliche Geschlechtsverkehr" ist, wie wir seit Bill Clinton wissen, ist als Begriff nicht unbedingt gerichtsverwertbar, keine feste Größe. Es gibt verschiedene Definitionen Zitat:denn über anderes (Gewaltdarüber haben wir eigentlich geschrieben, Gewalt berechtigt, und verlangt eigentlich sogar, die "sofortige" Auflösung. Befreit von allen gegebenen Zusagen. Zitat:Verweigerungdu meinst jetzt aber nicht "heute Abend da habe ich Kopfweh, ich habe Miräne ...." das würde ich als Temporär einstufen. Permanent dagegen - würde ich als schwer ehestörend und als berechtigt zur Beendigung dieser ansehen. ABER: Es gab bei mir "ums Eck" im 19. Jahrhundert eine Glaubensgemeinschaft auf pietistischer Basis, die ohne sexuelle Betätigung in ehelichen Gemeinschaften lebten. Als sie älter wurden, haben sie ein, heute noch bestehendes Waisenhaus gegründet. Soll heißen: in einer Gemeinsamft von Zweien ist eigentlich so ziemlich alles möglich und erlaubt, so lange es im Konsens passiert. "Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966) |
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