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Akzeptanz der Staatszugehörigkeit im Elsass und in Lothringen
13.09.2014, 09:59
Beitrag: #26
RE: Akzeptanz der Staatszugehörigkeit im Elsass und in Lothringen
(13.09.2014 08:30)Lützelsteiner schrieb:  Daß sich die Elsässer und Lothringer während der Reichslandszeit politisch benachteiligt sahen und auch tatsächlich waren, beruht auf Tatsachen, nämlich auf der Verfassung, die sie im Deutschen Kaiserreich bekamen, über die sie nicht bestimmen durften, und die sie aus allen anderen Bundesstaaten aussonderte. Elsaß-Lothringen war eine gemeinsame Kriegsbeute, die im 1870-Krieg von allen Reichsteilen gemeinsam erobert worden war, und die in ihrem Namen der Kaiser verwaltete. Deswegen gab es als höchste Instanz des Reichslands keinen König, Fürsten oder sonstiges Glied des heimischen Adels, sondern einen Statthalter, der dem Kaiser unterstellt und rapportpflichtig war.

Gern lasse ich mich aber in dem Punkt, den Du erwähnst, korrigieren. Ich bin nun erstaunt, denn vor kurzem hatte ich eine gründliche Diskussion mit einem deutschen Historiker, der mir versicherte, daß bereits im Kaiserreich alle „Stammdeutsche“, die in den Grenzen des Kaiserreichs wohnten, die deutsche Staatbürgerschaft hatten – also Polen aus dem Posener Land zum Beispiel nicht. Daraufhin zeigte ich ihm den Ausweis meines Urgroßvaters, der den Vermerk trug: Nationalität „Elsaß-Lothringer“. Aus diesem Grund dachte ich, in dieser Diskussion ein einfaches Beispiel aufführen zu können, das den Unterschied zwischen „Reichsdeutschen“ und „Elsaß-Lothringern“ zeigt. Sozusagen anhand einer einfachen und nachprüfbaren behördlichen Zuodnung feststellbar.

Über die Frage der Staatsangehörigkeit in meiner Heimat während der nationalsozialistischen Besatzung bin ich informiert, denn ich kenne die Gesetzestexte, die angewandt wurden, sehr gut. Nun interessiert mich deine Aussage sehr, denn ich möchte auch gern genau erfahren, wie man im Deutschen Kaiserreich vor 1918 die deutsche Staatsangehörigkeit definierte, wenn es eine solche stricto sensu überhaupt gab. Und wenn ja, wem wurde sie anerkannt und nach welchen Kriterien?


Schön dass einer mit mir spielt Wink

Hier mal die Gesetze:

Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit (01.06.1870), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/nzjh/ndbd/b..._ges.html, Stand: aktuelles Datum.

Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (22.07.1913), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ksr/1913/re...setz.html, Stand: aktuelles Datum.

es stösst auch innerdeutsch immer wieder auf Unglauben, zumindest Erstaunen dass es bis 1935 Hessen, Bayern, Preußen gab.
Aber es war so.

Ich hätte es übrigens in den Gesetzen selbst nachlesen können, mit der Staatsbürgerschaft der Elsass-Lothringer, aber man muss ja immer erst drauf kommen.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Akzeptanz der Staatszugehörigkeit im Elsass und in Lothringen - Suebe - 13.09.2014 09:59

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