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Akzeptanz der Staatszugehörigkeit im Elsass und in Lothringen
12.09.2014, 15:07
Beitrag: #13
RE: Akzeptanz der Staatszugehörigkeit im Elsass und in Lothringen
(12.09.2014 12:15)913Chris schrieb:  Irgendwo hab ich das schon mal geschrieben, aber schaut euch doch bloß mal die Ergebnisse der Reichstagswahlen für EL an:
http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsland_....80.931912

Die "reichsdeutschen" Parteien unter "ferner liefen", die Regionalparteien aus EL teilweise - vor allem in der Anfangszeit - extrem stark.

Das sagt doch schon alles, oder?

VG
Christian


Das interpretiere ich jetzt anders.
Im Laufe der Jahrzehnte stieg die Zustimmung zum Reich ab etwa 1890 kontinuierlich.
Auch Wiki sieht das so, der Kommentar zu den Wahlergebnissen:

Zitat:Die Zusammenstellung zeigt, dass die große Mehrheit der Bewohner des Reichslandes in den ersten beiden Jahrzehnten dem Deutschen Reich skeptisch gegenüberstanden und regionale Parteien (elsass-lothringische Protestler und Autonomisten) wählten. Nach der Entlassung Bismarcks 1890 lockerte sich die Parteienlandschaft jedoch auf und reichsdeutsche Parteien (SPD, Zentrum, Nationalliberale, Linksliberale, Konservative) fanden mehr und mehr Anhänger. Auf dem Land und in den überwiegend französischsprachigen Wahlkreisen Lothringens blieben die Autonomisten weiterhin stark, in den Städten, insbesondere in Straßburg, spielten sie zunehmend nur noch eine untergeordnete Rolle, hier dominierten die Sozialdemokraten. Das zum deutschen Reichstag gültige Mehrheitswahlrecht begünstigte jedoch regionale Parteien und benachteiligte große Massenparteien, wie die SPD.

Die wirtschaftliche Entwicklung des "Reichslandes" entwickelte sich 1870 bis 1914 erheblich besser wie die "Rest"-Frankreichs. Das mag zu dieser Ergebnisentwicklung erheblich beigetragen zu haben.

Es gibt übrigens bis heute eine paar Eigenheiten, die Elsass-Lothringen vom übrigen Frankreich unterscheiden:
Zitat:Das Gebiet des ehemaligen Reichslandes („Alsace-Moselle“) hat innerhalb Frankreichs einige Besonderheiten aus der Zeit vor 1918 bewahrt (Droit local en Alsace et en Moselle). Dazu gehören zusätzliche Feiertage (Karfreitag, zweiter Weihnachtsfeiertag), einige Eigenheiten im Rechtswesen sowie die Nichtanwendung des französischen Laizitätsgesetzes von 1905 auf bestehende Religionsgemeinschaften:[20] Priester, Pastoren und Rabbiner sind infolge des Konkordats von 1801 staatliche Gehaltsempfänger, in der Schule wird Religionsunterricht erteilt, es gibt staatliche theologische Fakultäten an der Universität Straßburg und staatlich refinanzierte konfessionelle Schulen. Für nach 1918 entstandene Religionsgemeinschaften, wie Muslime und orthodoxe Christen, gilt allerdings auch hier das Laizitätsgesetz. Der Eisenbahnverkehr verläuft nach wie vor rechts (im übrigen Frankreich Linksverkehr).

Im Elsass sowie im Département Moselle finden verschiedene Rechtsvorschriften aus der Zeit von 1871 bis 1918 weiterhin Anwendung, so unter anderem die Gewerbeordnung (Code local des professions) sowie das Sozialversicherungsrecht (insbesondere die Reichsversicherungsordnung)

auch aus wiki

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Akzeptanz der Staatszugehörigkeit im Elsass und in Lothringen - Suebe - 12.09.2014 15:07

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