Hoher Lebensstandard
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01.06.2014, 12:22
Beitrag: #4
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RE: Hoher Lebensstandard
Die obige Definition stammt aus der Zeit der Bismarckschen Sozialgesetzgebung und soll wohl ausdrücken, dass der Staat als Stütze für Witwen und Waisen einspringt, wenn der Verdiener (=Mann) ausfällt. Und damit ist dann schon ein hoher Lebensstandard erreicht.
Bisschen arg kurz gedacht. Aber aus damaliger Sicht sicher ein gewaltiger Fortschritt. Übrigens stammen die ganzen, völlig überzogenen und nicht zu haltenden Versorgungsansprüche der Staatsdiener aus dieser Zeit. Damals verdiente man nämlich ausgesprochen lausig beim Staat und in einigen Berufen war gar die Wahrscheinlichkeit, das Pensionsalter gar nicht zu erreichen, exorbitant hoch. Als Soldat etwa. Wer würde schon eine Offizierslaufbahn einschlagen, wenn er im Falle seines Tods fürs Vaterland nicht wenigstens seine Familie versorgt wüsste? Oder: Welche Frau würde einen Offizier dann überhaupt nehmen wollen? So ganz uneigennützig war das also alles nicht. Da die ganzen Sozialkassen immer schon nach dem Umlagenprinzip, verständlicher also nach dem Prinzip "von der Hand in den Mund", arbeiteten, war das bei einer stark wachsenden Bevölkerung ein leicht zu gebendes Versprechen, weil die Arbeiter selbst für ihre Absicherung bezahlten. "Es gibt nur eine Sache die größer ist als die Liebe zur Freiheit: Der Hass auf die Person, die sie dir weg nimmt."(Che Guevara) |
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Hoher Lebensstandard - Suebe - 30.05.2014, 14:54
RE: Hoher Lebensstandard - 913Chris - 30.05.2014, 14:59
RE: Hoher Lebensstandard - Suebe - 30.05.2014, 18:23
RE: Hoher Lebensstandard - Triton - 01.06.2014 12:22
RE: Hoher Lebensstandard - Suebe - 02.06.2014, 08:53
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