Kleine Geschichte(n) aus Österreich :
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07.07.2012, 19:28
Beitrag: #41
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Das Februarpatent .
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Servus . Erste Landeshauptwahl im Erzherzogthum Österreich ob der Enns : Vor 151. Jahren wurde der Oberösterreichische Landeshauptmann erstmalig gewählt . Natürlich war das kein Geschenk eines mit dem Demokratievirus infizierten Kaisers . Das hatte natürlich eine Vorgeschichte . Vorausgegangen war die Revolution von 1848 . In der oktroyierte Märzverfassung ( 1848/49.) des neugeschaffenen Reichstages von Kremsier versuchte der Kaiser von Österreich-Ungarn , dieLänder zu beschwichtigen und nicht Allzuviel vom Absolutismus aufzugeben . Seine Vorstellung dazu schrieb er seiner Mutter Sophie . Ein großer Schritt ist weiter geschehen . Wir haben das Konstitutionelle über Bord geworfen und Österreich hat nur mehr einen Herren . Jetzt muß noch fleißig gearbeitet werden . Leider blieb die Verfassung nur ein Entwurf denn schon am 7.3.1849. wurde der Reichsrat gewaltsam aufgelöst . Im Dezember 1851. , mit dem Silvesterpatent , wurde der Absolutismus verschärft wieder eingeführt . Die Selbstverwaltung der Gemeinden und die Pressefreiheit wurden wieder abgeschafft . Aber da brachte der Normalzustand , der leeren Kassen , ein Einlenken des Kaisers Franz Josef . Denn das finanzkräftige Großbürgertum verlangte für ihren finanziellen Einsatz eine Mitsprache . Im Oktoberdiplom ( Oktober 1860. ) wurde ein Reichsrat mit 100. Mitgliedern der Großbürger des Reiches bechlossen . Damit war aber das nichtberücksichtigte Bürgertum nicht zufrieden und so kam es zum Februarpatent 1861. Der Reichsrat von 1861. war ein 2. Kammersystem . Aus den Kronländern wurde die Abgeordnetenkammer mit 343. Personen ( Männer ) beschickt . Ab 1878. schied Ungarn aus dem österreichischen Staat aus und die Abgeordnetenkammer wurde nur mehr von den zisleithanischen ( österreichischen ) Ländern beschickt . Mit dem Februarpatent wurden die Landeshauptleute erstmals per Wahl ernannt und nicht vom Herrscher bestimmt . aus Wikipedia : Größere Ansicht : http://commons.wikimedia.org/wiki/File:F..._img01.jpg Größere Ansicht : http://commons.wikimedia.org/wiki/File:F..._img02.jpg Wahlberechtigt waren natürlich nur Steuerzahler . Da vorwiegend Steuern auf Immobilien erhoben wurden ( Hausbesitz , Grund und Boden ) war die Mehrheit der Einwohner von der Wahl ausgeschlossen . Abgesehen davon daß an ein Wahlrecht der begüterten Frauen gar nicht gedacht wurde . Von ca. 725 000. Einwohnern waren nur ca. 39 000. Wahlberechtigt . Der Oberösterreichische Landtag war mit 50. Personen besetzt . Gesetzt war der Bischof von Linz , die restlichen49. wurden gewählt . 10. Abgeordnete stellte der Großgrundbesitz ( inklusive Klöster ) . 20. Personen wurden aus den in der Wahlordnung bezeichneten Städten gewählt . Sie kamen aus dem Handel und Gewerbebereich . 19. Abgeordnete blieben für die restlichen Gemeinden übrig . Der Kaiser ernennt zur Leitung des Landtags aus dessen Mitte den Landeshauptmann und dessen Stellvertreter. Die Landtagsperiode wird auf sechs Jahre festgesetzt. Die Wahlen der Abgeordneten zum Landtage können von den Wählern nicht widerrufen werden. Der Landtag hat sich über allerhöchste Einberufung in der Regel jährlich einmal zu versammeln. Der Landtag kann vom Kaiser auch während der regelmäßigen Landtagsperiode zu jeder Zeit unter gleichzeitiger Anordnung neuer Wahlen aufgelöst werden. Zu jedem Landesgesetze ist die Zustimmung des Landtags und die Sanction des Kaisers erforderlich. Anträge auf Erlassung von Gesetzen, welche durch den Kaiser oder durch den Landtag abgelehnt worden sind,können in derselben Session, das heißt innerhalb von sechs Jahren,nicht wieder vorgebracht werden. Als Landtagsabgeordneter ist jederwählbar, welcher österreichischer Staatsbürger,dreißig Jahre alt ist, und in einer Wählerklasse des Landes wahlberechtigt ist. Mit der Einsetzung des Landtages wurde auch erstmals , auf einem offiziellem Dokument , Oberösterreich als Erzherzogthum Österreich ob der Enns bezeichnet . Der erste gewählte Landeshauptmann Oberösterreichs war Dominik Anton Lepschy , der Prälat des Stiftes Schlögel . ( 1799. - 1884. ) Er übte das Amt vom 31.3. 1861. bis am 15. 5. 1868. aus . Nach einem Jahr in seiner 2. Dienstzeit trat er freiwillig zurück . Es war ein Anfang , aber bis zum allgemeinen Wahlrecht war es noch weit . luki Und übrigens , Morgen ist auch noch ein Tag |
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