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Thurn und Taxis und die Souveränität
11.10.2013, 20:31
Beitrag: #6
RE: Thurn und Taxis und die Souveränität
Die Geldnöte resp. Klammheit brachte Hzl-Sig und T&T tatsächlich zusammen.
Man vereinbarte, dass T&T die Standesherrschaft in der Herrschaft Ostrach, die ebenfalls seit 1806 unter Hzl-Sig Landesherrschaft stand auch an die Hohenzollern gingen, die dafür im Gegenzug die Souveränität über die Ämter Straßberg und Achberg an T&T abtreten würden.
T&T versprach sich davon den Wiederaufstieg in die Reihe der souveränen Fürsten.
Darüber gab es 1818 und 1826 Verhandlungen. 1819 wurde ein Vertrag abgeschlossen.

Nun hatte dieser Vertrag aber keine Relevanz wenn die Deutsche Bundesversammlung nicht zustimmte.
T&T hatte sich im Vorfeld unter strengster Geheimhaltung de Zustimmung der Großmächte Österreich, Russland und Preussen eingeholt.

Anscheinend wurde dieses Projekt der Bundesversammlung aber niemals vorgelegt. Gründe hierfür sind in den Sigmaringer Akten nicht zu finden.
So dass man fröhlich spekulieren kann.
Oder es geht mal einer ins T&T-Archiv in Regensburg und schaut was die dazu haben. Exclamation

Nach 1826 haben beide Seiten wohl das Interesse daran verloren, 1830 hat T&T Straßberg an die badische "Nebenlinie" des Grafen Douglas verkauft,
der neue Sigmaringer Fürst hatte reich geheiratet und hat sein Vorkaufsrecht als Landesherr geltend gemacht, und die Standesherrschaft Straßberg für Hzl-Sig. res. seine Frau gekauft.

Soweit die Geschichte vom Versuch des Hauses Thurn und Taxis wieder in die Reihe der souveränen Fürsten aufzusteigen.

Quellen: 1150 Jahre Straßberg, insbesondere der Aufsatz "Das Oberamt Straßberg im 19. Jahrhundert" von Birgit Kirchmaier, Sigmaringen
StAS Dep. 39DS92 NVA 21842, DS1 NZ R153.11

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Thurn und Taxis und die Souveränität - Suebe - 11.10.2013 20:31

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