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Russlands böse Justiz ?
03.08.2012, 19:59
Beitrag: #19
RE: Russlands böse Justiz ?
(03.08.2012 10:28)krasnaja schrieb:  Mögliche 7 Jahre Haft ist auch unangemessen - auch wenn es konform mit den dortigen Gesetzen geht.
Nun, Du sagst, es gehe konform mit dortigen Gesetzen. Gut und schön, aber was sind das für Gesetze, die es so leicht machen Menschen lange Zeit wegzusperren. Sicherlich keine, die Kritik verbieten. Sicherlich aber solche, die zu Missbrauch einladen. Das geschieht im vorliegenden Fall und ist scharf zu verurteilen.

(03.08.2012 10:28)krasnaja schrieb:  Um eines billigen Erfolges wegen, billiger Aufmersamkeitsgeilheit, den Blick "der Weltöffentlichkeit" ? auf die "unmenschliche" russische Justiz zu lenken, um diese damit vielleicht zur Einsicht zu veranlassen ? das ist doch unernst.
Und deine Interpretation.

(03.08.2012 10:28)krasnaja schrieb:  Jeder, der in Russland (und der Ukraine, Frau Timaschenka) gegen bestehende Gesetzt verstößt, eingebuchtet wird, und sich medienwirksam verkauft, wird in den Westmedien als politischer Gefangener dargestellt.
und nicht jeder, der sich medienwirksam verkauft, ist automatisch kein politischer Gefangener.
Was glaubst Du eigentlich, warum Pussy Riot so lange eingesperrt werden sollen?


(03.08.2012 11:11)krasnaja schrieb:  Als Mutter trägt man zuerst einmal Verantwortung UND verliert Rechte auf die bedenkenlose Durchsetzung eigener Wünsche.
In einer guten Gesellschaft ist es vereinbar sich politisch zu engagieren, auch gerne mal mit Kavaliersdelikt und Mutter zu sein.
[quote='krasnaja' pid='6017' dateline='1343985088']Selbstverwirklichung hat dann als Mutter hintanzustehen, wenn es um das Wohl des Kindes geht.
Ebenso sich zu verwirklichen.

(03.08.2012 14:41)krasnaja schrieb:  Oder anders gesagt, über einen Ehemann, dessen Frau solchen Quark veranstaltet, und der ihr diese Flusen nicht ausreden kann, wird nur mitleidig gelächelt.
Bzw. entscheidet der Mann was richtig und falsch ist?
Wir haben 2012...

(03.08.2012 14:41)krasnaja schrieb:  Solange in einem Land Gesetze nicht verbrecherisch sind, eine Gruppe von Menschen nicht ausklammern, und solange in einem Land keine Rechtsbeugung stattfindet und Freizügigkeit stattfindet, solange gelten diese Gesetze in dem anderen Land als zu respektieren, auch wenn diese Gesetze zu unserer Gesetzgebung konträr sind.
Inwiefern ist es keine Rechtsbeugung, die begangene Tat als jene anzusehen, welche mit sieben Jahren bestraft werden kann? (weiß grad nicht den juristischen Begriff, der verwandt wurde).

(03.08.2012 14:41)krasnaja schrieb:  Nun braucht sicherlich über die Aktion von "Muschi-Aufstand" in einer Kirche nicht weiter diskutiert zu werden, Stellen wir uns einfach nur vor, eine Gruppe Männer demonstriert mit entblößtem Gemächt in der Peterskirche gegen irgend eine Anordnung des Papstes.
Das ist in etwas das, was nun abgeurteilt werden soll.
Naja, Ansichtssache und Interpretation.
Trägt der Mann ein Transparent und protestiert gegen die Position des Papstes, ist das zum Beispiel was anderes.
Wie ist das zu interpretieren, was die Frauen taten?
Du machst es dir leicht, wenn Du ess als "Muschi-Krawall" bezeichnest.
Um so leichter fällt es, Unrecht zu rechtfertigen.

Der vernetzte Mensch von heute gerät in Gefahr,
die globalisierte Welt als eine Ansammlung von Zitaten zu erleben.

Doug Mack
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