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24.07.2012, 20:13
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krasnaja
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RE: Weimar, Finanzkrise 1930
(24.07.2012 19:17)Dietrich schrieb: (24.07.2012 19:07)krasnaja schrieb: Aber Bester, Du hast es doch selber geschrieben, dass erst durch das Ermächtigungsgesetz diese Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden.
Watt denn nu ?
Die Notverordnungen konnten auf Verlangen des Reichstags zurückgenommen werden und hatten lediglich temporären Charakter. Eine solche Notverordnung erließ der Reichspräsident am 2. Februar 1933 unmittelbar nach dem Reichstagsbrand. Sie nahm vieles, was später im Ermächtigungsgesetz festgeschrieben wurde, vorweg. So erlaubte diese Notverordnung Festnahmen, die Beschlagnahme von Eigentum, und die "Schutzhaft", in die auf der Basis dieser Notverordnung schon Kommunisten in Haft genommen wurden.
Das Ermächtigungsgesetz "zur Behebung der Not von Volk und Reich" vom 24.3.1933 hatte jedoch endgültigen, vom Reichstag verabschiedeten Gesetzescharakter. Es zementierte die Diktatur der Nazis in ganz anderer Weise, als es eine Notverordnung hätte tun können.
Das Ermächtigungsgesetz ermächtigte die Regierung, ohne Zustimmung des Reichstags und Gegenzeichnung durch den Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Das bedeutete die Übertragung der gesetzgebenden Gewalt auf die Regierung und ein Ende der Demokratie.
Bevor Du nun noch mehr dazu schreibst, sollst Du Dir über die zeitlichen Abläufe klarer werden, der Reichstagsbrand war nicht am 2.Februar.
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RE: Weimar, Finanzkrise 1930 - krasnaja - 24.07.2012 20:13
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