Weimar, Finanzkrise 1930
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24.07.2012, 19:07
Beitrag: #17
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RE: Weimar, Finanzkrise 1930
(24.07.2012 18:25)Dietrich schrieb:(24.07.2012 18:00)krasnaja schrieb: Diese Notverordnungen werden weit überbewertet. Aber Bester, Du hast es doch selber geschrieben, dass erst durch das Ermächtigungsgesetz diese Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden. Watt denn nu ? Richtig ist zwar, dass Hitler sich teilweise auf die gleiche Notverordnung berief, die Praxis der Weimarer Anwendungen regelten aber die Staatführung Staatsführung (im weitesten Sinne) , und waren in der Praxis kein Eingriff in die persönliche Freiheit des Bürgers. Diese Notverorgnungen Weimars widersprachen zwar der Verfassung, wurden jedoch in besonderen Fällen staatsrechtlich akzeptiert, und es gab diese Notverordnungen bereits im 1. WK Oder höre ich aus Deiner Argumenation heraus, dass das Ermächtigungsgesetz im Grunde nur eine Fortsetzung der Notstandsverordnungen Weimars war ? Hitler eigentlich SO mit dem Ermächtigungsgesetz nicht daneben lag. Mir scheint, DAS willst Du hier weißmachen, Hitler sich doch eigentlich nur so gehandelt hätte, wie es auf der Basis vorhandener Gesetzt erlaubt war. Mit fällt es darum auf, weil Du für meine Begriffe zu oft auf den Art. 48 hinweißt. Lese ich Dich argumentieren, komme ich nur zu diesem Schluss. Insbesondere darum, weil Du den nebulös die Beschneidung der Rechte der Bürger aus dem März 33 unpräzise als Notverordnungen bezeichnest. |
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