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Weimar, Finanzkrise 1930
24.07.2012, 19:07
Beitrag: #17
RE: Weimar, Finanzkrise 1930
(24.07.2012 18:25)Dietrich schrieb:  
(24.07.2012 18:00)krasnaja schrieb:  Diese Notverordnungen werden weit überbewertet.

Durch Artikel 48 (Notverornungen) war der Reichspräsident ermächtigt, gesetzesvertretende Verordnungen zu erlassen, welche die Grundrechte völlig oder teilweise außer Kraft stzten. Sie verliehen damit praktisch diktatorische Vollmachten.

In der Endphase der Weimrer Republik wurden Notverordnungen zum eigemtliche Regierungsinstrument und ermöglichten den totalitären Staat der Nationalsozialisten. So z.B. durch die Notverordnung "zum Schutz von Volk und Staat", die im März 1933 Hausdurchsuchungen, Festnahmen, Beschlagnahme von Eigentum und die Verhaftung politischer Gegner ermöglichte.

Und da willst du erzählen, die Notverordnungen seien "überbewertet"?

(24.07.2012 18:00)krasnaja schrieb:  Es ist keinefalls beachtlich, dass die NSDAP bei den Wahlen zum 8. Reichtag nur 43 % erhielt, beachtlich ist das politische Urteil der Wäher der linken Parteien, SPD und KPD, trotz Zwang zu ihrer poltiischen Überzeugung zu stehen.

Hier ging es nicht um den Widerstand von SPD und KPD, sondern um eine Gewichtung des Stimmanteils der NSDAP. Und der erreichte trotz massiver Auschaltung politischer Gegner nicht die 50%-Marke.

Das halte ich für durchaus beachtlich denn es zeigt, dass nicht "alle" Deutschen Hitler in den Sattel halfen, wie das oft verkürzend geschrieben wird.

Aber Bester, Du hast es doch selber geschrieben, dass erst durch das Ermächtigungsgesetz diese Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden.
Watt denn nu ?
Richtig ist zwar, dass Hitler sich teilweise auf die gleiche Notverordnung berief, die Praxis der Weimarer Anwendungen regelten aber die Staatführung Staatsführung (im weitesten Sinne) , und waren in der Praxis kein Eingriff in die persönliche Freiheit des Bürgers.
Diese Notverorgnungen Weimars widersprachen zwar der Verfassung, wurden jedoch in besonderen Fällen staatsrechtlich akzeptiert, und es gab diese Notverordnungen bereits im 1. WK

Oder höre ich aus Deiner Argumenation heraus, dass das Ermächtigungsgesetz im Grunde nur eine Fortsetzung der Notstandsverordnungen Weimars war ? Hitler eigentlich SO mit dem Ermächtigungsgesetz nicht daneben lag. Mir scheint, DAS willst Du hier weißmachen, Hitler sich doch eigentlich nur so gehandelt hätte, wie es auf der Basis vorhandener Gesetzt erlaubt war.
Mit fällt es darum auf, weil Du für meine Begriffe zu oft auf den Art. 48 hinweißt.


Lese ich Dich argumentieren, komme ich nur zu diesem Schluss.
Insbesondere darum, weil Du den nebulös die Beschneidung der Rechte der Bürger aus dem März 33 unpräzise als Notverordnungen bezeichnest.
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Weimar, Finanzkrise 1930 - krasnaja - 20.07.2012, 10:19
RE: Weimar, Finanzkrise 1930 - dieter - 22.07.2012, 10:06
RE: Weimar, Finanzkrise 1930 - krasnaja - 24.07.2012 19:07

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