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Moslembruder Mursi neuer ägyptischer Präsident
27.06.2012, 21:22
Beitrag: #16
Scharia
Zitat:[...]
Im Koran wird der Begriff nur einmal genannt:"Dann brachten Wir dich auf einen klaren Pfad in der Sache des Glaubens: so befolge ihn, und folge nicht den Launen derer, die nichts wissen." Sure 45:18)
Scharia bedeutet wörtlich Pfad, Wer, der zu den Quellen führt. Ein Wegweiser also für die Menschen zum richtigen Glauben, zu Gott. Scharia ist mehr als nur ein islamisches Bürgerliches Gesetzbuch. Es enthält Grundlagen zum Schuld- und Strafrecht, Familien-, Vermögens- und Erbrecht, regelt die rituellen Pflichten des Gebets, Fastens, die Pilgerfahrt, Spenden und Waschungen sowie Finanztransfers, Krieg und Frieden, Essen und Trinken.
Die Scharia ist jedoch kein Buch, das man einfach aus dem Regal nimmt oder das man in der neusten Auflage in der Buchhandlung kaufen oder bestellen kann. Das islamische Rechtssystem ist kein kodifiziertes Regelwerk, nach Paragrafen und Unterpunkten geordnet, das man ganz einfach zum Gesetz eines Staates machen könnte. Die Scharia ist die Idee von einem Gesetz, das sich an einer göttlichen Ordnung. Eine Idealvorstellung von dem, was göttliches Recht sein könnte.
Eine der Quellen der Scharia ist der Koran. Er liefert aber nur eine begrenzte Zahl von Geboten und Verboten, Anweisungen und Richtlinien, die man zur Grundlage einer Rechtslehrer benutzen kann. Als zweite Quelle für Regeln und Vorschriften dient die Sunna, das Leben und Handeln des Propheten Mohammed, dokumentiert in den Hadithen, die im 9. und 10. Jahrhundert niedergeschrieben wurden. (Die Schiiten haben eine größtenteils differierende Sunna, die sich auf die Aussagen ihrer zwölf Imame bezieht.)
Aber selbst der Koran und die Sunna zusammen reichen nicht aus, um auf die wechselnden Anforderungen der Zeit Antworten zu geben. So entwickelten islamische Rechtsgelehrte ein spezielles Verfahren, demgemäß sie in den Grundlagentexten Lösungen für auftretende Probleme suchen. Zum einen ist das der Konsens von verschiedenen Gelehrten zu einem Thema, zum anderen der Analogischluss, bei dem von bereits bekannten Fällen auf neue geschlossen und entsprechend entschieden wird.
Die Interpretationsmöglichkeiten sind vielfältig, was zu Differenzen innerhalb der Jurisprudenz und zur Ausbildung untershciedlicher Rechtsschulen führte, die sich auch regional unterschiedlich verbreiteten. Bis heute haben sich vier Rechtsschulen durchgesetzt: in Nord- und Westafrika ist es die malikitische, in Saudi-Arabien die hanbalitische, in der Türkei, Syrien, Ägypten und Mittelasien die hanafitische und im Jemen, in Malaysia und Ostafrika die schafitische.
[...]
Quelle:Lexikon der Islamirrtümer Seite 232f

Die Scharia gilt außerdem in fast allen muslimischen Staaten nur unterscheidet sich von Staat zu Staat der anwendungsbereich und die Art der Scharia.
Im Iran, Saudi-Arabien, kleineren Golfstaaten, einigen Bundesstaaten Nigerias und teilweise im Sudan wird die Scharia im Strafrecht angewandt. Diese Beispiele sind allerdings nicht die Norm in der islamischen Welt sondern bilden eine klare Minderheit.
Die anderen Nationen des Mittleren Ostens und Nordafrikas haben ein duales Rechtssystem. Bestehend aus einem Strafrecht nach westlichen Standards und einem Familien- und Erbrecht, das von religiösen Gerichten geregelt wird.
In der Türkei spielt die Scharia keine Rolle.
In Asien haben die muslimischen Staaten ebenfalls ein duales System. Auch dort wird nur das Familienrecht von religiösen Gerichten geregelt.
Eine kleine ausnahme herrscht in einigen Bundesstaaten von Malaysia, denn dort gibt es Scharia-Gerichte, die auch im Strafprozess Urteile sprechen können. Dabei werden allerdings nur Geldstrafen und Haftstarfen bis maximal sechs Monate verhängt.

"Auflehnung ist das heiligste aller Rechte und die notwendigste aller Pflichten."
Marquis de La Fayette
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Scharia - Annatar - 27.06.2012 21:22
RE: Scharia - Viriathus - 28.06.2012, 00:09
RE: Scharia - Annatar - 29.06.2012, 15:31

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