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1135 römisches Recht durch Lothar III. eingeführt?
14.06.2012, 12:30
Beitrag: #1
1135 römisches Recht durch Lothar III. eingeführt?
.

Wer hat weshalb behauptet, Kaiser Lothar III. habe 1135 nach der Eroberung Amalfis das römische Recht in seinem 'Heiligen Römischen Reich' eingeführt?

Wurde diese Behauptung je bewiesen oder widerlegt?

Wo finde ich verlässliche historische Quellen, bitte?

.
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27.06.2012, 07:27
Beitrag: #2
Oder griff man erst zu Beginn der frühen Neuzeit auf das Römische Recht zurück?
(14.06.2012 12:30)Gotthelf schrieb:  .

Wer hat weshalb behauptet, Kaiser Lothar III. habe 1135 nach der Eroberung Amalfis das römische Recht in seinem 'Heiligen Römischen Reich' eingeführt?

Wurde diese Behauptung je bewiesen oder widerlegt?

Wo finde ich verlässliche historische Quellen, bitte?

.


Oder griff man erst zu Beginn der frühen Neuzeit auf das Römische Recht zurück – in der Hochrenaissance?
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14.07.2012, 08:07
Beitrag: #3
RE: 1135 römisches Recht durch Lothar III. eingeführt?
Ich zitiere aus Wikipedia, weil ich keine fachwissenschaftlichen Bücher zum Thema zur Hand habe:

Wikipedia "Lotharische Legende schrieb:Die Lotharische Legende ist eine seit dem frühen 16. Jahrhundert belegte und im 17. Jahrhundert widerlegte Legende, nach der Kaiser Lothar III. im Jahre 1135 nach der Eroberung Amalfis durch ein Gesetz das römische Recht im Heiligen Römischen Reich eingeführt habe und im gleichen Zug alles entgegenstehende Recht beseitigt sowie zukünftige Rechtsänderungen untersagt habe.Die Einführung des römischen Rechtes durch Lothar hätte bedeutet, dass die Übernahme dieses Rechts auf einem Gesetzgebungsakt beruhte. Indem der Kaiser ein Gesetz dieser Tragweite erließ, hätte dies zugleich eine Stärkung der kaiserlichen Macht zur Folge gehabt.

Der Polyhistor Hermann Conring hat im Jahre 1643 in seinem Werk De origine iuris germanici diese Ansicht als Legende entlarvt. Conring weist erstmals quellennah und historisch zutreffend nach, dass sich das römische Recht durch die wissenschaftliche Rezeption an den Universitäten ausgebreitet und durch die praktische Anwendung schrittweise gewohnheitsrechtliche Geltung erlangt hat. Außerdem sei das römische Recht nur unvollständig und durch vielerlei Umbildungen übernommen worden. Hinzu kam, dass keine Urkunde des angeblichen Rechtsaktes aufzufinden war.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lotharische_Legende

Also:
Wer hat das behauptet? Seit dem Mittelalter eigentlich jeder, der darüber nachdachte!
Wurde diese Behauptung bewiesen oder wiederlegt? Diese Behauptung wurde schon 1643 wiederlegt.
Die wissenschaftliche historische Quelle ist
Hermann Conring: De origine iuris Germanici. Insel-Verlag 1994(1)

Wäre ich Antiquar, ich würde mich nur für altes Zeug interessieren. Ich aber bin Historiker, und daher liebe ich das Leben. (Marc Bloch)
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14.07.2012, 08:08
Beitrag: #4
RE: Oder griff man erst zu Beginn der frühen Neuzeit auf das Römische Recht zurück?
(27.06.2012 07:27)Gotthelf schrieb:  Oder griff man erst zu Beginn der frühen Neuzeit auf das Römische Recht zurück – in der Hochrenaissance?
Die Legende ist erst seit dem 15. Jahrhundert, also in der Zeit der Spätrenaissance belegt, aber ob sie auch schon vorher verbreitet wurde, ist der modernen historischen Forschung unbekannt.

Wäre ich Antiquar, ich würde mich nur für altes Zeug interessieren. Ich aber bin Historiker, und daher liebe ich das Leben. (Marc Bloch)
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17.07.2012, 07:42
Beitrag: #5
RE: 1135 römisches Recht durch Lothar III. eingeführt?
Danke.
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17.07.2012, 08:31
Beitrag: #6
RE: 1135 römisches Recht durch Lothar III. eingeführt?
Wirklich sehr einfach: Googlen nach "1135 Lothar III. römisches Recht Amalfi", dann gleich die Wikipedia-Seite aufrufen, die nach passenden Infos aussieht und die Infos extrahieren...

Bei Wikipedia steht sogar eine historische Quelle.

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