Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Militärjustiz international
29.11.2014, 20:29
Beitrag: #21
RE: Militärjustiz international
Man kann trefflich streiten, ob alliierte Flächenbombardements den Tatbestand des Völkermordes erfüllen oder nicht. Luftmarschall Harris hätte jedenfalls auch nach Nürnberg gehört.
Das hat jetzt nichts mit Aufrechnung zu tun, mittlerweile sehen auch die Briten, erst Recht die Amerikaner das etwas kritischer.

„Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ (Albert Einstein)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.11.2014, 13:10
Beitrag: #22
RE: Militärjustiz international
(29.11.2014 17:44)913Chris schrieb:  Ich weiß, von rechter Seite wird hier gern versucht aufzurechnen, nach dem Motto "die anderen waren auch Verbrecher", aber das macht erstens keines der begangenen Verbrechen besser und zweitens bewegen sich die alliierten Kriegsverbrechen in ganz anderen zahlenmäßigen Dimensionen als die der Achsenmächte Deutschland und Japan.

VG
Christian

Was nie weiter erwähnt wird, der Fernwaffenbeschuss von London und der ganzen franz-belgischen Hafenstädte, auch von Paris.
V1 + V2 + Rheinboteßverbrechern Stalin und Hitler


Es ging mir aber in dem 3nd primär darum aufzuzeigen, dass die umstandslose Ermordung von Deserteuren eben lediglich bei Hitler und Stalin üblich war.
Keineswegs "in allen Armeen der Welt"

Was in Deutschland bis heute kein Allgemeinwissen ist.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.11.2014, 14:04
Beitrag: #23
RE: Militärjustiz international
(30.11.2014 13:10)Suebe schrieb:  Es ging mir aber in dem 3nd primär darum aufzuzeigen, dass die umstandslose Ermordung von Deserteuren eben lediglich bei Hitler und Stalin üblich war.
Keineswegs "in allen Armeen der Welt"

Das hat möglicherweise etwas damit zu tun, was wir bei der Rechtsstaatsache diskutiert haben. (Un)Rechtstaat, Willkürstaat und Diktaturen. Und Chris hat dieses Beispiel mit den beiden Amerikanern gebracht, die wegen Kriegsverbrechen abgeurteilt wurden, was zeigt, dass in einem Rechtsstaat offensichtlich auch im Kriegsfall einige solcher Grundprinzipien zur Anwendung kommen. Dann zwar unter Kriegsrecht, aber auch dieses Ausnahmerecht ist ja rechtsstaatlich hinterlegt.
Oder sehe ich das falsch?
Allerdings weiß ich nicht, was bei den Briten und Amerikanern auf Fahnenflucht in Kriegszeiten stand? Auch der Tod oder gab's da Spielraum?


Frühling läßt sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte.
Süße, wohlbekannte Düfte streifen ahnungsvoll das Land.
Veilchen träumen schon, wollen balde kommen.
– Horch, von fern ein leiser Harfenton!
Frühling, ja du bist's! Dich hab ich vernommen!

Eduard F. Mörike (1804-1875)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.11.2014, 14:50
Beitrag: #24
RE: Militärjustiz international
(30.11.2014 14:04)Avicenna schrieb:  
(30.11.2014 13:10)Suebe schrieb:  Es ging mir aber in dem 3nd primär darum aufzuzeigen, dass die umstandslose Ermordung von Deserteuren eben lediglich bei Hitler und Stalin üblich war.
Keineswegs "in allen Armeen der Welt"

Das hat möglicherweise etwas damit zu tun, was wir bei der Rechtsstaatsache diskutiert haben. (Un)Rechtstaat, Willkürstaat und Diktaturen. Und Chris hat dieses Beispiel mit den beiden Amerikanern gebracht, die wegen Kriegsverbrechen abgeurteilt wurden, was zeigt, dass in einem Rechtsstaat offensichtlich auch im Kriegsfall einige solcher Grundprinzipien zur Anwendung kommen. Dann zwar unter Kriegsrecht, aber auch dieses Ausnahmerecht ist ja rechtsstaatlich hinterlegt.
Oder sehe ich das falsch?
Allerdings weiß ich nicht, was bei den Briten und Amerikanern auf Fahnenflucht in Kriegszeiten stand? Auch der Tod oder gab's da Spielraum?

14-18 war es bei den Deutschen so, dass lediglich wenn schwerwiegende Verbrechen dazu kamen es Todesurteile gab.
Vollstreckt glaube ich 143. Also so Faktor 100 weniger wie 39-45

Bei den Amis 41-45 in Europa 1 vollstreckt.
Zu bmerken wäre, dass die US-Amerikaner ansonsten bis heute nicht unbedingt zurückhatend damit sind, dass der Staat seinen Bürgern das Leben nimmt.

Wobei dir Franzosen 14-18 glaube ich, drastischer als die Deutschen waren.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.11.2014, 15:13
Beitrag: #25
RE: Militärjustiz international
(30.11.2014 14:50)Suebe schrieb:  Zu bmerken wäre, dass die US-Amerikaner ansonsten bis heute nicht unbedingt zurückhatend damit sind, dass der Staat seinen Bürgern das Leben nimmt.

Passiert alles auf rechtsstaatlicher Basis. Von daher wird das schon in Ordnung sein.

(30.11.2014 14:50)Suebe schrieb:  14-18 war es bei den Deutschen so, dass lediglich wenn schwerwiegende Verbrechen dazu kamen es Todesurteile gab.
Vollstreckt glaube ich 143. Also so Faktor 100 weniger wie 39-45

...

Wobei dir Franzosen 14-18 glaube ich, drastischer als die Deutschen waren.

Es wurde oben ja schon erwähnt - es kann sich eigentlich keine Armee der Welt erlauben, dass sich im Kriegszustand ihre Leute einfach so davon machen. Da müssen Zeichen gesetzt und Exampel statuiert werden, damit das nicht die Runde macht.
Von daher wundert mich doch die sehr humane (lasche) Praxis im deutschen Heer 14-18. Siehe auch dein Bsp. mit Ulbricht.


Frühling läßt sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte.
Süße, wohlbekannte Düfte streifen ahnungsvoll das Land.
Veilchen träumen schon, wollen balde kommen.
– Horch, von fern ein leiser Harfenton!
Frühling, ja du bist's! Dich hab ich vernommen!

Eduard F. Mörike (1804-1875)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.11.2014, 23:48
Beitrag: #26
RE: Militärjustiz international
Aber wenn man sich die entsprechende Rechtslage dazu anschaut, dann verwundert es nicht mehr all zu sehr und es passt es wieder ins Bild.
Auszug aus http://de.wikipedia.org/wiki/Fahnenflucht#Kaiserreich

Zitat:Im Deutschen Reich war die Fahnenflucht als Sonderfall der Unerlaubten Entfernung im Dritten Abschnitt des Militärstrafgesetzbuches des Deutschen Reiches[3] vom 20. Juni 1872 geregelt. Die Fahnenflucht war, wie im heutigen Militärrecht, eine unerlaubte Entfernung in der Absicht, sich dem Wehrdienst dauerhaft zu entziehen; auch der Versuch war strafbar. Die Strafandrohung war äußerst feingliedrig: Der Strafrahmen lag grundsätzlich von einem bis zu fünf Jahren Gefängnis, im Wiederholungsfall nicht unter zehn Jahren, andernfalls mit Todesstrafe. Hatten mehrere Soldaten eine Fahnenflucht in Mittäterschaft begangen, so wurde die Freiheitsstrafe um ein Jahr bis zu fünf Jahren erhöht. Wurde die Handlung im Feld begangen, so trat statt des Gefängnisses Zuchthaus von gleicher Dauer, gegen den Rädelsführer und gegen den Anstifter Todesstrafe ein. Die Fahnenflucht vom Posten vor dem Feind oder aus einer belagerten Festung wurde mit dem Tode bestraft. Dieselbe Strafe traf den Fahnenflüchtigen, welcher zum Feinde überging (Überläufer). Als Nebenstrafe war auf die Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes zu erkennen. Stellte sich ein Fahnenflüchtiger innerhalb sechs Wochen nach erfolgter Fahnenflucht, so konnte die an sich verwirkte Zuchthausstrafe oder Gefängnisstrafe bis auf die Hälfte ermäßigt werden, wenn er die Fahnenflucht nicht im Feld begangen hatte. Lag kein Rückfall vor, so konnte von der Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes abgesehen werden. Gegen Unteroffiziere musste jedoch auf Degradierung erkannt werden. Zur Aburteilung von Fahnenflucht waren Militärgerichte berufen.


Frühling läßt sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte.
Süße, wohlbekannte Düfte streifen ahnungsvoll das Land.
Veilchen träumen schon, wollen balde kommen.
– Horch, von fern ein leiser Harfenton!
Frühling, ja du bist's! Dich hab ich vernommen!

Eduard F. Mörike (1804-1875)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
03.12.2014, 10:49
Beitrag: #27
RE: Militärjustiz international
Nach dem Krieg wurden m. W. die meisten britischen Generäle geadelt. Ausnahme: Harris. Harris wurde m. W. (jetzt ohne Recherche) erste Jahrzehnte später zum "Sir" gemacht. Ich meine daraus herauslesen zu können, dass man sich für diesen Sadisten doch irgendwie schämte. Der berühmte Schriftsteller Sebastian Haffner sagte später einmal in einem TV-Interview: "Diese ganze Bomberei war in England nie populär". Man nahm sie hin, weil sie wichtig für den Sieg über die Nazis war. Fehler ließen sich nicht vermeiden. Die Bombardierung Dresdens war so ein Fehler. Der britische General Fuller: "Städte und nicht Trümmerhaufen sind die Grundlage der Zivilisation."
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
03.12.2014, 11:01
Beitrag: #28
RE: Militärjustiz international
Bei Kershaw gelesen: Von der Invasion bis in den Winter 44/45 gab es bei den Angloamerikanern 30000 Desertationen, vor allem aus Frust, dass der Krieg nicht so zügig beendet wurde wie es im Spätsommer 44 aussah. Keiner wollte in einem sowieso gewonnenen Krieg noch sterben. Dann war auch noch die Ausrüstung, vor allem der Amerikaner, lausig und nicht wintergerecht.
Im Gegensatz zur Wehrmacht und Roten Armee gab es in der US Army auch viele tausend Soldaten mit psychischen Krankheiten, die einfach behandelt wurden wie Verwundete.

Todesurteile gab es aber keine, wahrscheinlich sogar kaum Strafversetzungen.

"Es gibt nur eine Sache die größer ist als die Liebe zur Freiheit: Der Hass auf die Person, die sie dir weg nimmt."(Che Guevara)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
14.12.2014, 13:28
Beitrag: #29
RE: Militärjustiz international
Mal eine andere, bei uns weniger bekannte Seite der Militärjustiz.

"Dezimieren" ist ein Begriff aus der römischen Militärgeschichte. Wenn eine Legion ihre militärischen Pflichten (was immer das heißen soll) nicht erfüllte, wurde gelost, und jeder Zehnte hingerichtet. Der Begriff hat im deutschen Sprachgebrauch über die Jahrhunderte eine andere Bedeutung gewonnen, so dass die Fürchterlichkeit hinter diesem Wort nicht mehr aufscheint.

Als 1917 die italienische Front in den Julischen Alpen unter dem ÖU-Angriff zusammenbrach, hat die Armee des Königreichs Italien diesen militärischen Brauch "wiederbelebt" und es müssen tatsächlich von einzelnen Einheiten jeder zehnte umgebracht worden sein.
Auch Hemingway schreibt davon.
Aber kann vielleicht einer der Mitstreiter hier dazu näheres bringen?

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt    |     Startseite    |     Nach oben    |     Zum Inhalt    |     SiteMap    |     RSS-Feeds