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Frühe Neuzeit: Welche Entwicklung der Rechtsetzung?
13.11.2012, 16:46
Beitrag: #8
RE: Frühe Neuzeit: Welche Entwicklung der Rechtsetzung?
(13.11.2012 10:15)Roux schrieb:  Wenn Interesse besteht, könnte ich diese Entwicklung für mehrere Reichsstände konkreter skizizieren.


Das wäre sehr interessant.

Wobei ich mir einbilde für Württ. gelesen zu haben, dass das "alte" Gewohnheitsrecht gesammelt und dokumentiert wurde.
Aber in das "neue" württ. Landrecht so gut wie nicht einfloss.
Da die Regelungen faktisch in jedem Ort anders waren.

Das württ. Landrecht entstand übrigens im Zusammenhang mit dem "Tübinger Vertrag" Big Grin


OT: Das "württ. Landrecht" hatte Gültigkeit bis zur Einführung des BGB!

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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RE: Frühe Neuzeit: Welche Entwicklung der Rechtsetzung? - Suebe - 13.11.2012 16:46

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