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Verfahren zu SS-Massaker in Italien eingestellt Presseschau
02.10.2012, 20:21
Beitrag: #6
RE: Verfahren zu SS-Massaker in Italien eingestellt Presseschau
(02.10.2012 18:57)Suebe schrieb:  Der Knackpunkt für die Verjährungsdebatte sicherlich.

Den Knackpunkt für die heutigen Verfahren sehe ich jedoch in der überaus langen Zeitspanne seit der Verübung der Verbrechen, die mMn ein Verfahrten nach den Grundsätzen des Rechtsstaates beinahe unmöglich machen
Zeugen und Angeschuldigte/Angeklagte zwischen 90 und 100 Jahre alt.
Die Verbrechen liegen mindestens 67 Jahre zurück.
Es müssen schon überaus glückliche Umstände zusammenfallen, dass da noch ein rechtsstaatliches Verfahren möglich wird.
Das die Täter schon uralt sind, ist ja logisch. Wenn der eine - der Sommer, in Hamburg in einem Altenheim lebt - was willst du mit dem noch anfangen.
Der ist nicht verhandlungsfähig. Oder sollte man den in ein "Altenheim im italienischen Strafvollzug" abschieben, ausliefern oder was auch immer?

Der Zaphod hat es geschrieben:
[..]den in Art. 103 GG festgelegten Grundsatz "Nulla poena sine lege" angesehen, der besagt,daß dass eine Person nur dann bestraft werden könne,wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde und demzu folge auch nur die entsprechenden geltenden Verjährungsvorschriften anwendbar seien.
[..]

Das, und genau das ist der Punkt.
Zu dem Zeitpunkt der Taten gab es eine gesetzliche Verjährungsfrist von 20 Jahren.

Und du warst schön. In deinem Auge schien
sich Nacht und Sonne sieghaft zu versöhnen.
...
So kam dich meine Liebe krönen.
Und meine nächteblasse Sehnsucht stand,
weißbindig wie der Vesta Priesterin,
an deines Seelentempels Säulenrand
und streute lächelnd weiße Blüten hin.

(Rainer Maria Rilke)
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RE: Verfahren zu SS-Massaker in Italien eingestellt Presseschau - Wallenstein - 02.10.2012 20:21

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