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Verfahren zu SS-Massaker in Italien eingestellt Presseschau
02.10.2012, 17:43
Beitrag: #3
RE: Verfahren zu SS-Massaker in Italien eingestellt Presseschau
(02.10.2012 12:58)hpd1311 schrieb:  Wenn die Taten sehr lange zurück liegen - ja...
Naja, das tun sie ja. Und wir leben in einem Rechtsstaat.

Einiges Wichtige wurde dazu sehr sachlich schon im "CDU-Verjährungsthread" geschrieben. http://www.forum-geschichte.at/Forum/sho...3#pid10833
Ein kurzes Zitat von @Marco:
Zitat:Eine Strafmilderung ist nicht möglich. In juristischer Hinsicht spielt es deshalb tatsächlich keine große Rolle, ob es sich um einen "gewöhnlichen" Mord oder um ein Nazi-Verbrechen handelt, die Strafe bleibt immer die gleiche, nämlich lebenslänglich.

In moralischer oder historischer Hinsicht wird man die Nazi-Verbrechen natürlich anders bewerten. Aber in juristischer Hinsicht sind sie mit anderen Verbrechen (Morden) gleich zu setzen.
und noch eines von @zaphodB., in dem gezeigt wird, wo der wahre Knackpunkt lag und liegt:
Zitat:Tatsache ist,wie oben bereits gepostet,daß gem §70 STGB in seiner von 1871 bis 1969 gültigen Fassung die Verjährung von Verbrechen , die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht waren, eine Frist zwanzig Jahre betrug. Und dazu zählte auch Mord in allen Varianten.
Als Beginn der Frist wurde zunächst von der juristischen Dogmatik der 8. Mai 1945 angesehen .
Verjährung wäre demnach 1965 eingetreten.
Gegen eine Änderung dieser Verjährungsvorschriften im Hinblick auf die NS-Verbrechen gab es ernstzunehmende rechtliche Bedenken von Straf- und Verfassungsrechtlern .Die rückwirkende Änderung wurde als Verstoß gegen den in Art. 103 GG festgelegten Grundsatz "Nulla poena sine lege" angesehen, der besagt,daß dass eine Person nur dann bestraft werden könne,wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde und demzu folge auch nur die entsprechenden geltenden Verjährungsvorschriften anwendbar seien.Daher sahen etliche Abgeordnete quer durch alle Fraktionen auch die Grundsätze eines Rechtsstaates unheilbar verletzt, wenn ein erloschener Strafanspruch rückwirkend wieder geltend gemacht würde. Und tatsächlich ist es ein Bruch in der Dogmatik.

Und du warst schön. In deinem Auge schien
sich Nacht und Sonne sieghaft zu versöhnen.
...
So kam dich meine Liebe krönen.
Und meine nächteblasse Sehnsucht stand,
weißbindig wie der Vesta Priesterin,
an deines Seelentempels Säulenrand
und streute lächelnd weiße Blüten hin.

(Rainer Maria Rilke)
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RE: Verfahren zu SS-Massaker in Italien eingestellt Presseschau - Wallenstein - 02.10.2012 17:43

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