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Reichsunmittelbar
13.07.2018, 18:34
Beitrag: #1
Reichsunmittelbar
Deutschland wird auf deutsch regiert.
hieß es im 18. Jahrhundert

(30.06.2018 10:34)Teresa C. schrieb:  Ich habe vor einiger Zeit übrigens einen Aufsatz gelesen, wo es um die Frage geht, seit wann die Reichsstände sozusagen als das feststanden, was wir heute als "fixe Größe" bezeichnen würden. Nach diesem soll die tatsächliche Festlegung von Reichsständen und Klarstellung der tatsächlichen Positionen erst im 15. begonnen und sich im 16. Jahrhundert durchgesetzt haben. Für mich würde diese These folgende Beobachtungen stützen:

- Tatsächlich habe ich den Eindruck, dass die Positionen und Grenzen einzelner Herrschaftsgebiete und Territorien auf dem Areal des Heiligen Römischen Reiches sich erst seit dem 16. Jahrhundert eindeutig feststellen lassen.
- Einflussreiche wichtige Städte (damals bereits Reichsstädte oder später in diesem Rang) gab es zum Beispiel bereits im Hochmittelalter, dennoch wurde im 19. Jahrhundert das Spätmittelalter (das 15. Jahrhundert und besonders das erste Fünftel des 16. Jahrhunderts) als Blütezeit der Reichsstädte (und für das 19. Jahrhundert wichtig: des "städtischen" Bürgertums) gesehen.
- Auffällig ist auch, dass Erhebungen von Familien oder Personen in den Reichsadel durch den Kaiser seit Ende des 15. Jahrhunderts an politischer Brisanz verloren hatten. Für mich entsteht der Eindruck, dass die Erhebung in den Reichsadel zwar eine sehr ehrenhafte Sache war, die mit Verdiensten, Geld und Protektion erreichbar war, das sie aber keineswegs mehr politische Brisanz besaß und daher Konflikte auslösen könnte.

(04.07.2018 19:44)Suebe schrieb:  Es ist ein interessantes Thema, die "Reichsunmittelbarkeit".
Und, es braucht einen bei 1.000 Jahren HRR nicht zu verwundern, die "Reichsunmittelbarkeit" war keineswegs statisch oder in Beton gegossen.
Sondern hat sich über die Jahrhunderte deutlich verändert.
Fix ist eigentlich nur das "Ende":
wer 1805 nicht reichsunmittelbar war, konnte es auch nicht mehr werden.
Die "Reichsunmittelbaren" wurden/werden vom regierenden Adel Europas als "Ebenbürtig" angesehen. Die anderen im HRR nicht. Egal welchen Titel sie sich noch ergattert hatten, ob Graf, Fürst oder gar Herzog.

Es gab diverse Erhebungen in den "Titular"-Reichsfürstenstand, deren "Vollmitgliedschaft" von der Erwerbung eines einem Fürsten angemessenen Territoriums anhängig gemacht wurde.
Aus der Hand fallen mir da die Liechtenstein (der erste Liechtenstein hat sein Fürstentum glaube ich erst im 20. Jahrhundert betreten, zuvor ar nie einer dort...) und die Thurn und Taxis ein, die beide fast ein Jahrhundert brauchten um die Bedingung zu erfüllen.


nur mal so als kurzer Anriß

(12.07.2018 19:25)Suebe schrieb:  Um hier noch etwas Regional-Geschichtliches beizusteuern.

Als Herzog Ulrich mit hessischer Hilfe sein Herzogtum zurückerobert hatte, musste er es ja noch "zurückverhandeln" denn Habsburg hatte es ja dem Schwäbischen Bund gegen Erstattung der Kriegskosten abgekauft (allerdings den Kaufpreis nicht bezahlt, den hat Ferdinand dann den Herzog bezahlen lassen... .)
Das Ergebnis der "Rückerhandlung" wurde im Vertrag von Kaaden festgehalten
soviel zum "globalen". Lol

In der Literatur ist zu lesen, dass sich der württ. Landadel da, im Vertrag von Kaaden als "Reichsunmittelbar" erklärte, und aus dem Herzogtum ausschied.
Das ist so aber zumindest sehr unscharf. Ulrich musste lediglich zusagen, dass er dem Landadel die Reformation nicht aufzwingen durfte. Der Adel blieb also fast ohne Ausnahme katholisch, und erreichte seine "Reichsunmittelbarkeit" erst nach dem Schmalkaldischen Krieg, durch den Ulrich fast gar wieder alles verloren hätte. Und nochmals etliche "Habsburger Kröten" schlucken musste.
Erst Herzog Christoph musste dann die "Reichsunmittelbarkeit" des gewesenen württ. Landadels hinnehmen.

(13.07.2018 08:23)Teresa C. schrieb:  Weißt du zufällig etwas darüber, ob bzw. in welcher Form sich diese "Reichsunmittelbarkeit" des württembergischen Landadels sich auf die Entwicklung der politischen Verhältnisse im damaligen Herzogtum beziehungsweise im Verhältnis "Herzog - Adel bzw. Herzog - Landstände bzw. Adel - andere Landstände) ausgewirkt hat?

-------------


PS: Vielleicht wäre eine Überführung des Themas um die "Reichsunmittelbarkeit" sinnvoll, denn mit Rudolf dem Stifter (auch wenn er selbst solche Pläne für seine Herrschaftsgebiete gehabt haben könnte) hat das eigentlich nichts mehr zu tun.


Genau so machen wir es. Recht hast du.


In Württemberg hat sich der "Austritt" des Adels sehr bemerkbar gemacht.
Die Herzöge mussten mangels Landadel ihre Hofschranzen bis zum beginnenden 19. Jahrhundert aus Mecklenburg anwerben wo der Landadel evangelisch war.
Die Grävenitz, Zeppelin und und und waren alles Mecklenburger.

Politisch natürlich noch viel mehr. Geherrscht hat in Württemberg der Herzog - gemeinsam mit der Landschaft den Vertretern der Städte und den Prälaten. Siehe Tübinger Vertrag.
Denn, wie geschrieben es fehlte der Landadel, der anderswo diese Rolle spielte.
Natürlich hat der Herzog "ständig" versucht die Landschaft zu überspielen, derweil aber alle ständig Geld brauchten, und da hat die Landschaft das entscheidende Wörtchen mitgesprochen, ist das nie (bis 1805) sehr gelungen.
Wobei der Aufstieg in die Ehrbarkeit, aus der sich die Landschaft rekrutiert hat, für jeden möglich war, über die Bildung. Das Landexamen zum erreichen der höheren Bildung stand mehr oder weniger jedem offen.
Auch eine Folge der Reformation, über die Hälfte der württ. Pfarrer blieben katholisch, verließen das "Land". Da brauchte man in erheblichem Mass Seelsorger, die ausgebildet werden mussten.

Mal so ganz kurz aus der Hand.

"Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966)
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