Das HRR und die Bürgerrechte
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14.03.2018, 17:52
Beitrag: #11
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RE: Das HRR und die Bürgerrechte
(13.03.2018 21:47)Arkona schrieb: Mich würde mal interessieren, was die Unterschiede zwischen den einzelnen Rechten bedeuteten. Es gab z.B. auch das Lübische Recht, das in den meisten Hansestädten bis ins Baltikum galt. Mal von ganz hinten vorgeholt und ohne Obligo Das "lübbische Recht" war auf Seehandelsstädte zugeschnitten, das Handels- und Seerecht spielte eine relativ große Rolle. Beim Erbrecht keine Realteilung. Es passte für relativ selbständige Städte. Reichsstädte zB Während im Magdeburger Recht der "Stadtherr" eine erhebliche Rolle spielte. Und natürlich Seerecht nicht vorkam. "Die Inflation muss als das hingestellt werden, was sie wirklich ist, nämlich als Betrug am Staatsbürger, der um einen Teil seines Einkommens, aber noch mehr um seine Ersparnisse gebracht wird.!" (Ludwig Erhard, Bundeskalnzler 1963 bis 1966) |
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