Das HRR und die Bürgerrechte
|
13.03.2018, 18:47
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: Das HRR und die Bürgerrechte
Interessant ist, dass, was ich erst neulich entdeckt habe, der Satz, dass Stadtluft frei macht, gar nicht stimmt. Der Umzug in eine Stadt machte nicht automatisch frei, sondern es kam auf den Status der Stadt und ihre Stadtrechte an.
Eine landesfürstliche Herrschaft konnte für eine Stadt durchaus bedeuten, dass ihre Bewohnerschaft in der einen oder anderen Form unfrei war. In Vorarlberg soll es deshalb den aus heutiger Sicht makabren Fall mit der Stadt Bregenz gegeben haben, die aufgrund einer Erbteilung der Grafschaft Bregenz im 14. Jahrhundert auch als Stadt geteilt war. Ursprünglich befand sich Bregenz unter der Herrschaft einer Linie der Grafen von Montfort und war nach den Stadtrechte in Leibeigenschaft der Stadtherren. Nach der Erbteilung im 15. Jahrhundert verkaufte die eine Linie ihren Teil an der Grafschaft und Stadt an die Herzöge von Österreich (Habsburger), worauf für diesen Teil nun die für landesfürstlich-habsburgische Städte üblichen Stadtrechte galten, wonach ihre Einwohnerschaft (Bürgerschaft ?) tatsächlich frei wurde. Für diesen Teil der Stadt galt also nun tatsächlich: Stadtluft macht frei. Im anderen Teil der Stadt, der zusammen mit dem Rest der Grafschaft erst ca. 80 Jahre später von den Habsburgern gekauft wurde, war die Einwohnerschaft (Bürgerschaft ?) dagegen weiterhin unfrei. ---------------------------
Nur die Geschichtenschreiber erzählen uns, was die Leute dachten. Wissenschaftliche Forscher halten sich streng an das, was sie taten. Josephine Tey, Alibi für einen König |
|||
|
Möglicherweise verwandte Themen... | |||||
Thema: | Verfasser | Antworten: | Ansichten: | Letzter Beitrag | |
Verpfändung von Territorien im HRR | Suebe | 3 | 3.941 |
13.01.2020 16:57 Letzter Beitrag: Suebe |
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste