Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
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02.02.2017, 20:12
Beitrag: #12
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RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(01.02.2017 20:46)Titus Feuerfuchs schrieb:(01.02.2017 16:52)Triton schrieb: Normative Kraft des Faktischen fällt mir bei solchen Themen immer ein. Dein Beispiel ist falsch und steht leider nicht in einem historischen Kontext. Wenn sich hier User einfach etwas ausdenken, macht es die Aussage auch nicht richtiger. Du vergisst bei der Situation, daß bei der Unterschrift der bedingungslosen Kapitulation das Deutsche Reich handlungsunfähig war, sprich die Naziherrschaft war am Ende, daß Militär hatte den Eid auf den Führer geschworen, der war Tot, somit nicht mehr an die Wehrmacht wiesungsbunden. Es war praktisch der totale Zerfall und dabei war die Unterschrift der Kapitulation nur noch Makulatur oder wie der Mielke mal zu einem anderen Thema sagte: eine formale Frage. In deinem Beispiel mit dem Hausmeister aber, war das Deutsche Reich noch voll handlungsfähig, die Institutionen der Nazis voll in Betrieb, da reicht es eben nicht aus, wenn irgend einer für Deutschland den Frieden ausruft, dass hat ja auch der Heß mit seinem Flug nach England versuchen wollen. |
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