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Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
02.02.2017, 00:57
Beitrag: #8
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(01.02.2017 18:10)Adolina schrieb:  [...]

Für "Großdeutschland" dürfte gelten, daß gem. souveränem Volkswillen Österreich entgegen dem alliierten Anschlußverbot bereits vor 1938 Teil des Deutschen Reiches war und bis heute blieb. Für die Republik Österreich gilt das gleiche wie für die BRD. Österreich ist auf einem Teilgebiet des Reiches ein Staat mit Staatsvolk, Staatsgebiet und hoheitlicher Gewalt kraft Faktum und Anerkennung, aber ohne wirkliche Nationalverfassung unter dem Dach des Reiches.

Was ungewöhnlich erscheint kann dennoch richtig sein.

In diesem Fall nicht.

Wiewohl davon ausgegangen werden kann, dass sich die Österreicher 1918 nach dem WK1 bei einem Plebiszit für einen Anschluss an die Weimarer Republik ausgesprochen hätten, hat ein solcher nie stattgefunden.

Das Plebiszit von 1938 ist aufgrund der enormen demokratiepolitischen und rechtlichen Defizite nicht dazu geeignet, den "souveränen Volkswillen Österreichs" abzubilden.

Und mit dem 2.WK ist vielen Österreichern der Wille, Teil Deutschlands zu sein, aus nachvollziehbaren Gründen abhanden gekommen.

MfG, Titus Feuerfuchs
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