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Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
01.02.2017, 17:01
Beitrag: #3
RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt
(01.02.2017 13:57)Suebe schrieb:  Jetzt aber meine Frage [...]
Der völkerrechtliche Status Österreichs ist ja analog zu dem Deutschlands, auch hier hat "nur" die Großdeutsche Wehrmacht kapituliert, auch hier gibt es keinen Friedensvertrag, "nur" einen Staatsvertrag der den Friedensvertrag ersetzt.

Ist deshalb Österreichs völkerrechtlicher Status "bedenklich", "umstritten" oder schlicht und einfach klar?

Würde mich mal interessieren.

Wie der völkerrechtliche Status des EU-Landes Österreich heute eingestuft wird, ob als "bedenklich", als "umstritten" oder als schlicht und einfach klar, das kann ich nicht beurteilen. Offiziell bzw. de jure wurden die Grundlagen, auf denen im Jahr 1955 die (Zweite) Republik Österreich geschaffen wurde, die zumindest de facto bis zum EU-Beitritt tatsächlich bestanden hat, seit dem EU-Beitritt nicht aufgehoben bzw. falls das inzwischen geschehen sein sollte, wurde das "normale" Volk in Österreich noch nicht darüber informiert. Ob juristische Regelungen durch einzelne neue Gesetze oder Zusätze de facto in Wirklichkeit längst nicht mehr gültig sind oder rückgängig gemacht wurden, kann ich nicht beurteilen.

Von 1955 bis zum EU-Beitritt war jedenfalls der völkerrechtliche Status schlicht und einfach klar. Die Zweite Republik Österreich wurde nach langen Verhandlungen mit dem damaligen Staatsvertrag in Nachfolge der Ersten Republik Österreich (1918 bzw 1919 - März 1938) gegründet.

Die politische bzw. völkerrechtliche Entwicklung der Ersten Republik Österreich und der Jahre und dem Anschluss von 1938 bzw. der Zeit zwischen 1945 und 1955 ist ziemlich kompliziert

Fakt ist jedenfalls, dass der "Anschluss von 1938" (so zumindest die seit vielen Jahren übliche Bezeichnung) nicht nur das offizielle, sondern auch das rechtliche Ende der Ersten Republik Österreich bedeutete. Österreich wurde Teil von "Hitler-Deutschland" und hörte somit (aus völkerrechtlicher Sicht) als souveräner Staat tatsächlich zu bestehen auf. (Auch wenn einzelne Österreicher/innen dieses Hitler-Deutschland unterstützten, einen souveränen Staat Österreich gab es offiziell nicht mehr.)

Anders als z. B. in Frankreich (Vichy-Regime) wurde von "Hitler-Deutschland" im damaligen Land Österreich keine eigene (Marionetten-)Regierung eingesetzt bzw. zum Verbündeten gemacht.

Auf der anderen Seite aber gelang es den österreichischen Politikern, die ins Ausland geflüchtet oder emigriert waren, nicht (anders als z. B. in der damaligen Tschechoslowakei), sich auf eine österreichische Exil-Regierung zu verständigen, die sich als Gegner (mit formal staatlicher Souveränität) hätte profilieren können (und vielleicht auch die Anerkennung von den Allierten erreicht hätte).

Hier spielte sicher auch die politische Entwicklung in der Ersten Republik Österreich seit 1933 eine Rolle. Im Jahr 1938 hatte "Hitler-Deutschland" mit dem Anschluss (je nach Perspektive: eine Annektion (die übliche Sicht) oder Okkupation (aus Sicht der damaligen österreichischen Regierung, dass sie "gewaltfrei" ablief, war eine bewusste (Fehl-)Entscheidung des damaligen Regierungschefs) eine Regierung in Österreich zur Abdankung gezwungen (bzw. gestürzt) (deren Mitglieder in der Folge großteils in Haft genommen wurden), die von ihren Anfängen her selbst umstritten war. Diese Regierung hatte ihre Anfänge im Jahr 1933, als in der Ersten Republik Österreich Politiker der Christlichsozialen Partei (der nach 1945 als "Österreichische Volkspartei ein Neuanfang gelang, mit einem Namenswechsel) übernommen und jenes Regime errichtet hatten, das gewöhnlich als Austrofaschismus bezeichnet wird. Andere Parteien darunter die Sozialdemokratische Partei und die Nationalsozialistische Partei waren verboten und wurden in den Jahren nach 1933 verfolgt. Ein Versuch zum gemeinsamen Vorgehen mit anderen Parteien (vor allem der Sozialdemokratischen Partei), der im Jänner bzw. Februar 1938 von der Regierung noch als Maßnahme gegen den Anschluss an "Hitler-Deutschland" versucht wurde, gelang nicht mehr.)

Ein völkerrechtlicher Fakt ist, dass es einen Staat Österreich es seit dem "Anschluss" im Jahr 1938 tatsächlich nicht gegeben hatte, es hatte weder eine scheinbar selbständige "Marionetten-Regierung" unter "Hitler-Deutschland" (die zusammen mit "Hitler-Deutschland" den Zweiten Weltkrieg Krieg hätte erklären können) noch eine (von den Allierten anerkannte) österreichische Exil-Regierung gegen Hitler-Deutschland (und somit auf der Seite der "Allierten") gegeben. (Daher wurde in der Zweiten Republik Österreich das Kriegsende einerseits auch als Befreiung und andererseits als Beginn der Besetzung gesehen.)

Diese Unklarheit, in der Einstufung der Rolle der früheren Republik Österreich, die tatsächlich (auch juristisch) gegeben war, wurde letztlich berücksichtigt, als der mit der späteren Zweiten Republik Österreich 1955 geschlossene Vertrag ausdrücklich nicht als Friedensvertrag bezeichnet wurde. Durch diesen Vertrag, der unter der Bezeichnung Staatsvertrag in die Geschichte eingegangen ist, wurde ein neuer souveräner Staat Österreich geschaffen bzw. anerkannt (je nach Blickwinkel), der sich in der Folge selbst als (Zweite) Republik bezeichnete und zumindest bis zum EU-Beitritt eindeutig ein souveräner Staat (und als solcher juristisch jedenfalls unangefochten) gewesen ist.

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Josephine Tey, Alibi für einen König
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RE: Inwiefern ist der völkerrechtliche Status Österreichs geklärt - Teresa C. - 01.02.2017 17:01

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