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Grundgesetz Artikel 18
22.01.2017, 05:02
Beitrag: #2
RE: Grundgesetz Artikel 18
Schon einige Zeit, dass ich in St.Gallen öffetnliches Recht (Nebenfach) studiert habe, aber solches ist mir nicht bekannt, Müsste mal die BV (Bundesverfassung) durchlesen, glaube aber nicht, dass es da sowas gibt.

Major Otto Ernst Remer, ja, das ist für mich der Inbegriff des "loyalen" Deutschen, im schlechtesten Sinne des Wortes, von Hitler zum Oberst und dann gleich zum Generalmajor befördert, der auch nach 1945 nichts gelernt hat. "ich habe die Stimme des Führers sofort erkannt" - seine Worte zur Niederschlagung des Aufstandes vom 20. Juli 1944.

Der Entzug von Rechten bei antidemokratischer Betätigung kann aber mE schon in Betracht kommen - allerdings bei sehr restriktiver Interpretation. Wenn ich sehe, wie auch hier als "braune Hetze" u.ä. interpretiert wird, sage ich, wie mit dem Überholen im Strassenverkehr: Im Zweifel nie.

Kritik zur Einwanderungspolitik darf jedenfalls nicht mit Nazi Politik gleichgesetzt werden - sonst wären hier in Tschechien auch alle Nazs - einschliesslich der Altkommunisten, und das kanns ja dann auch nicht sein.
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Grundgesetz Artikel 18 - Suebe - 22.01.2017, 01:08
RE: Grundgesetz Artikel 18 - Marek1964 - 22.01.2017 05:02
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